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Pflege bei Pflegegrad 1: Wie hoch ist der Zeitaufwand?

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Pflege bei Pflegegrad 1: Wie hoch ist der Zeitaufwand?

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    Menschen mit Pflegegrad 1 sind oft noch relativ selbstständig und dementsprechend auf weniger Hilfe angewiesen.
    Menschen mit Pflegegrad 1 sind oft noch relativ selbstständig und dementsprechend auf weniger Hilfe angewiesen. Foto: Kzenon, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Immer mehr pflegebedürftige Menschen in Deutschland entscheiden sich für die Pflege in den eigenen vier Wänden – sei es aus persönlichen oder finanziellen Gründen. Laut der Pflegestatistik 2023 sind nur 14,1 Prozent der knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim untergebracht. 85,9 Prozent werden zu Hause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt.

    Menschen mit Pflegegrad 1 werden sogar zu fast hundert Prozent zu Hause gepflegt. Nur 0,55 Prozent sind in einem Pflegeheim untergebracht. Das liegt auch daran, dass Betroffene laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch verhältnismäßig selbstständig sind und dementsprechend nicht alle Leistungen der Pflegekasse bekommen können. Sie haben zum Beispiel keinen Anspruch auf Pflegesachleistung, Pflegegeld sowie die vollstationäre Pflege. Wenn Menschen mit Pflegegrad 1 auf Hilfe angewiesen sind, dürfte diese Aufgabe zumeist von Angehörigen übernommen werden. Das kann Kraft und auch Zeit kosten. Wie hoch ist der Zeitaufwand für die Pflege bei Pflegegrad 1 aber eigentlich genau und ist das überhaupt noch ein Kriterium für die Pflegebedürftigkeit?

    Wie viel Zeit kostet die Pflege bei Pflegegrad 1?

    Zum Hintergrund: Bis zur Pflegereform 2017 gab es laut dem BMG drei Pflegestufen. Zur Einstufung von Pflegebedürftigen galt unter anderem der Faktor „Zeitaufwand“ als Kriterium. Heute ist das anders. Zum 1. Januar 2017 haben die Pflegegrade 1 bis 5 nämlich die Pflegestufen ersetzt. Zeitgleich wurde auch ein neues Begutachtungssystem eingeführt. Der Zeitaufwand spielt hier keine Rolle mehr. Trotzdem kann es sinnvoll sein, einen ungefähren Wert zu kennen. Also zurück zur eigentlichen Frage: Wie hoch ist der Zeitaufwand für die Pflege bei Pflegegrad 1?

    Pflegegrad 1 wurde mit der Reform 2017 neu eingeführt. Eine vergleichbare Pflegestufe gab es laut dem Pflegeportal pflege.de vorher nicht. Erst Pflegegrad 2 entspricht in etwa den früheren Pflegestufen 0 und 1. Dabei wurde Pflegestufe 0 nur „umgangssprachlich“ verwendet, um Menschen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz und erhöhtem Betreuungsbedarf unterstützen zu können, wenn sie die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 nicht erfüllten. Dafür mussten Betroffene auf ein Mindestmaß an Pflege angewiesen sein. Der Zeitaufwand lag bei mindestens 45 Minuten pro Tag. In dieser Zeit hat die Pflegeperson Aufgaben der Grundpflege übernommen.

    Was bedeutet das nun für Pflegegrad 1? Überträgt man die damaligen Voraussetzungen für die Einstufung auf die heutigen Pflegegrade, könnte man meinen, dass der Pflegeaufwand für Personen mit Pflegegrad 1 unter 45 Minuten pro Tag liegt. Ganz so einfach ist es aber nicht. Die Pflegegrade haben nämlich nicht nur die Pflegestufen abgelöst, sondern laut dem BMG wurde auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.

    Nach diesem richtet sich auch das Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes. Seit 2017 steht nicht mehr Zeitaufwand für die Pflege im Vordergrund, sondern die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person sowie ihre Fähigkeiten und Einschränkungen. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist, wie viel Unterstützung Pflegebedürftige im Alltag benötigen – und nicht wie viel Zeit diese in Anspruch nimmt.

    Welche Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 1 erfüllt werden?

    Menschen mit Pflegegrad 1 sind der Definition des BMG zufolge nur gering in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen in sechs Modulen untersucht:

    • Modul 1: Mobilität
    • Modul 2: Geistige und kommunikative Fähigkeiten
    • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Modul 4: Selbstversorgung
    • Modul 5: Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
    • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Anhand dieser Module soll dem BMG zufolge die individuelle Pflegesituation von Betroffenen bestimmt und der Pflegegrad berechnet werden. Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden. Für Pflegegrad 1 müssen Pflegebedürftige mindestens 12,5 Punkte erreichen. Ab 27 Punkten wird Pflegegrad 2 vergeben.

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