Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 steht und wird nun dem Bundestag zur Einsicht und Beratung vorgelegt, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor zwei Wochen verkündete. Anders als die Ressorts für innere und äußere Sicherheit, Wirtschaft, Bildung und Klima muss das von Karl Lauterbach (SPD) geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einem kleineren Etat wie im laufenden Jahr zurechtkommen. Doch was bedeutet das für die Pflege, die immer mehr Pflegebedürftige versorgen muss und dazu unter Arbeitskräftemangel leidet? Werden 2025 weniger Mittel gestellt?
Haushalt 2025: Sicherheit, Bildung und Digitales haben Vorrang - Gesundheit und Pflege müssen zurückstehen
Der Bundeshaushalt 2025 soll ein Volumen von 481 Milliarden Euro haben, wie auf der Seite der Bundesregierung zu lesen ist. Das entspricht in etwa der Summe aus dem Etat 2024. Minister Lindner plant laut einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums für den Bundeshaushalt 2025 zudem eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 43,8 Milliarden Euro. Damit soll die Einhaltung der Schuldenbremse garantiert werden.
Als Folge des Haushaltsurteils des Verfassungsgerichts Ende 2023 hatte Lindner bereits Anfang des Jahres erklärt, die Staatsausgaben müssten stärker als bisher priorisiert werden. Profitiert haben hierbei nun vor allem die Bereiche innere und äußere Sicherheit, sowie Wirtschaft, Bildung und Digitales. Hier sollen die Etats im Vergleich zum Vorjahr allesamt höher ausfallen.
Wie die Ärzte Zeitung berichtet, soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dagegen mit rund 16,4 Milliarden Euro planen können. Zur Einordnung lohnt ein Vergleich: Im aktuellen Haushaltsjahr darf Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rund 16,7 Milliarden Euro ausgeben, wie das Branchen-Blatt schreibt. Und das obwohl Pflegeversicherung und gesetzliche Krankenversicherung finanziell erheblich unter Druck stehen.
Haushaltsentwurf 2025: Milliarden-Darlehen an Gesundheitsfonds soll wegfallen
Den größten Posten im BMG-Etat soll den Angaben der Ärzte Zeitung zufolge der „Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen“ tragen. Darunter fallen laut Ministeriumsangaben Ausgaben wie die „beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft“. 14,5 Milliarden Euro sollen im nächsten Jahr nach dem Haushaltsentwurf 2025 dafür bereitgestellt werden. Wegfallen soll laut Entwurf zudem das „überjährige Darlehen“ an den Gesundheitsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro.
Bundeszuschuss zur Pflege im Bundeshaushalt gestrichen - auffangen sollen das Loch vor allem steigende Beitragssätze
Auch die Pflege in Deutschland wird den geringeren Etat des BMG zu spüren bekommen - umso mehr, da sie seit einiger Zeit mit explodierenden Kosten zu kämpfen hat. So sei laut der Ärzte Zeitung zwecks „Konsolidierung des Bundeshaushaltes“ die Aussetzung des Bundeszuschusses zur Pflege von jährlich einer Milliarde Euro bis einschließlich 2027 beschlossen worden. Auffangen will man die wegfallenden Gelder für die Pflege vor allem mit Beitrags-Erhöhungen. Im Hinblick auf die Pflegeversicherung (SPV) heißt es im Haushaltsentwurf: „Mit dem PUEG [Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz] wurde der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ab dem 1. Juli 2023 auf 3,4 Prozent angehoben, um damit die Einnahmen der SPV zu stabilisieren.“
Dass der Bundeszuschuss zur Pflege erst ab 2028 wieder aufgenommen werden soll, hat bei Kassenvertretern für Empörung gesorgt. DAK-Vorstand Andreas Storm erklärte gegenüber der Ärzte Zeitung: „Bis einschließlich 2027 soll kein einziger Cent mehr für die Pflege fließen. Es ist mir ein Rätsel, wie die Ampel vor diesem Hintergrund die angekündigte Finanzreform in der gesetzlichen Pflegeversicherung angehen will.“
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