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Pflege: Pflege: Medizinischer Dienst will Pflegebegutachtung vereinfachen

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Pflege: Medizinischer Dienst will Pflegebegutachtung vereinfachen

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    Videokonfernez statt Hausbesuch: Könnten Pflegebegutachtungen bald vermehrt digital ablaufen?
    Videokonfernez statt Hausbesuch: Könnten Pflegebegutachtungen bald vermehrt digital ablaufen? Foto: Christin Klose/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad beantragen möchte oder diesen hochstufen lassen will, kommt in der Regel an einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst - kurz MD - oder bei der privaten Pflegeversicherung durch Medicproof nicht vorbei. Meist kommt dann eine Gutachterin oder ein Gutachter zu der pflegebedürftigen Person nach Hause oder ins Pflegeheim, um die Pflegesituation beurteilen und den richtigen Pflegegrad ermitteln zu können.

    Nun fordert der Medizinische Dienst Bayern laut dem Ärzteblatt vermehrt telefonische Begutachtungen und Videokonferenzen durchführen zu dürfen, um so die Pflegebegutachtung zu vereinfachen. Was bedeutet das genau?

    Pflegebegutachtung vereinfachen: Was will der Medizinische Dienst erreichen?

    Aktuell werden die meisten Pflegebegutachtungen vor Ort bei der pflegebedürftigen Person durchgeführt. Dem Medizinischen Dienst zufolge ist auch ein Telefoninterview möglich. Gutachterinnen und Gutachter überprüfen dann laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem persönlichen Gespräch anhand eines festgelegten Fragebogens die Situation, den genauen Pflegebedarf und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. 

    Für die Bearbeitung eines Pflegeantrags hat die Pflegeversicherung - sie beauftragt den Medizinischen Dienst beziehungsweise Medicproof mit der Pflegebegutachtung - laut dem BMG eine gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit von 25 Arbeitstagen einzuhalten. Je nach Situation können aber auch kürzere Fristen gelten. Für Gutachterinnen und Gutachter bedeutet das insbesondere in Anbetracht der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen volle Terminkalender. 

    Laut dem Ärzteblatt hat der Medizinische Dienst Bayern nun eine Vereinfachung der Pflegebegutachtung gefordert. Dafür sollten mehr telefonische Begutachtungen und Videokonferenzen eingesetzt werden. "Die Videobegutachtung ist äußerst effizient", sagte die Vorstandsvorsitzende des MD Bayern, Claudia Wöhler. Sie erleichtere die Arbeit der Gutachterinnen und Gutachter und sorge zudem für geringere Wartezeiten auf Seiten der Pflegebedürftigen sowie Ressourcenschonung. Eine gesetzlich festgeschriebene Form der Pflegebegutachtung soll es aber nicht geben, vielmehr setzt sich der MD Bayern dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes in diesem Punkt frei entscheiden können.

    Hintergrund der Forderung ist laut dem Ärzteblatt die immer weiter steigende Zahl Pflegebedürftiger. So sei diese zwischen 2016 und 2022 um 17,5 Prozent angestiegen. Im gleichen Zeitraum wurden laut dem MD außerdem 23 Prozent mehr Pflegegutachten erstellt. Aktuell leben in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt etwa fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. 

    Übrigens: Bis Juli 2025 sollen Pflegeheime an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Wie Claudia Wöhler laut dem Ärzteblatt sagt, würde damit "eine technische Hürde für die Einführung der Pflegebegutachtung per Video endlich überwunden" werden. Und: "Damit sind die Weichen für eine fortschreitende Flexibilisierung der Begutachtungsformate in Richtung Zukunft gestellt." Wichtig ist die Telematikinfrastruktur außerdem für E-Rezepte im Pflegeheim.

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