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Bekommt man Pflegegeld mit Pflegegrad 1?

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Bekommt man Pflegegeld mit Pflegegrad 1?

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    Bekommen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Pflegegeld, wenn sie zu Hause versorgt werden?
    Bekommen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Pflegegeld, wenn sie zu Hause versorgt werden? Foto: Sina Schuldt, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    In Deutschland gibt es dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge eine umfassende Versicherungspflicht. Heißt: Wer krankenversichert ist, ist auch pflegeversichert. Damit sind Menschen, die im Verlauf ihres Lebens pflegebedürftig werden, abgesichert und können Leistungen der Pflegeversicherung – egal ob gesetzlich oder privat – erhalten. Zu diesen Leistungen gehört auch das Pflegegeld, das Pflegebedürftige bekommen können, wenn sie zu Hause durch Angehörige gepflegt werden. Nicht jede pflegebedürftige Person hat aber Anspruch auf Pflegegeld. Wie sieht es bei Pflegegrad 1 aus? Besteht ein Anspruch?

    Wer bekommt Pflegegeld und was ist es?

    Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben, haben dem Pflegeportal pflege.de zufolge Anspruch auf Pflegegeld. Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch. Wenn die Pflege in Teilen von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, kann das Pflegegeld mit den sogenannten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Beide Leistungen werden dann anteilig ausgezahlt.

    Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab. Ab Januar 2025 erhalten berechtigte Pflegebedürftige zwischen 347 Euro und 990 Euro. 2024 haben Berechtigte zwischen 332 Euro und 946 Euro erhalten.

    Pflegegeld: Bekommt man es mit Pflegegrad 1?

    Mit Pflegegrad 1 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Pflegegeld. Von dieser Regel gibt es dem BMG zufolge auch keine Ausnahme. Allerdings können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 131 Euro (2024: 125 Euro) etwas freier einsetzen, als Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Und zwar, wenn Leistungen ambulanter Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Für das Pflegegeld gibt es allerdings keinen Ersatz.

    Pflegegrad 1: Warum bekommt man kein Pflegegeld?

    Mit Einführung der Pflegegrade von 1 bis 5 zum 1. Januar 2017 – sie haben die drei Pflegestufen abgelöst – wurde dem BMG zufolge auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit erweitert. Menschen, die vorher nicht als pflegebedürftig eingestuft worden wären, können nun bereits mit leichten Einschränkungen Pflegegrad 1 und damit Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

    Insgesamt ist das Leistungsspektrum bei Pflegegrad 1 jedoch eingeschränkt, da Betroffene laut dem BMG "nur verhältnismäßig geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen". Dennoch sollen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bereits bestimmte Leistungen zur Unterstützung, Beratung und Schulung bekommen können, um ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder zu verbessern.

    Aufgrund der "vergleichsweise geringen Beeinträchtigungen", die bei Personen mit Pflegegrad 1 vorliegen, sind laut dem BMG ambulante Sachleistungen durch einen Pflegedienst sowie Pflegegeld für diese Gruppe nicht vorgesehen und ausschließlich Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 vorbehalten.

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