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Pflege: Pflegende Angehörige: Übernimmt die Pflegekasse die Arbeitslosenversicherung?

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Pflegende Angehörige: Übernimmt die Pflegekasse die Arbeitslosenversicherung?

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    Für Menschen, die pflegebedürftige Angehörige pflegen, übernimmt die Pflegekasse unter Umständen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
    Für Menschen, die pflegebedürftige Angehörige pflegen, übernimmt die Pflegekasse unter Umständen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Foto: Tom Weller, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt Destatis etwa fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. Sie werden in großen Teilen - rund 84 Prozent - Zuhause von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt - eine Aufgabe, die oft viel Zeit in Anspruch nimmt. Für viele Pflegepersonen bedeutet das ein Zurückstecken im Beruf oder sogar die komplette Aufgabe, sodass eine Freistellung nötig wird.

    Für die eigene soziale Absicherung kann das zum Beispiel in Sachen Arbeitslosenversicherung ein Problem sein. Sollten Pflegende daher freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen oder werden diese womöglich von der Pflegekasse übernommen?

    Pflegende Angehörige: Werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernommen?

    Menschen, die aus ihrem Beruf aussteigen, um pflegebedürftige Angehörige oder eine ihnen nahestehende Person zu pflegen, sind laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Umständen über die Pflegekasse sozial abgesichert. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Unfallversicherung, Rentenversicherung und auch zur Arbeitslosenversicherung übernommen werden. Welche Voraussetzungen müssen aber erfüllt werden? 

    • Die Pflegeperson muss eine pflegebedürftige Person oder mehrere Personen nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen.
    • Die Pflege muss wenigstens zehn Stunden pro Woche in Anspruch nehmen und regelmäßig auf mindestens zwei Tage in der Woche verteilt sein.
    • Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben.

    Pflege und Arbeitslosenversicherung: Wann sind Angehörige abgesichert?

    Wenn Angehörige aus ihrem Job aussteigen, um sich um Pflegebedürftige zu kümmern, übernimmt die Pflegekasse laut dem BMG die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung komplett und für die gesamte Dauer der Pflege. Pflegepersonen verlieren ihren Versicherungsschutz also nicht und haben nach der Pflegetätigkeit - insofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen - Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie nicht direkt einen Job finden. Das gilt auch für Personen, die vor der Pflege Angehöriger bereits Arbeitslosengeld bekommen haben und den Bezug sozusagen für die Pflegetätigkeit unterbrechen. 

    Damit die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an die Bundesagentur für Arbeit durch die Pflegekasse übernommen werden, muss neben den oben genannten noch eine weitere Voraussetzung erfüllt werden. Die Versicherungspflicht tritt dem BMG zufolge nämlich nur dann ein, wenn die "Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit bereits pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung war" oder Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. "Unmittelbar" heißt in diesem Zusammenhang laut dem BMG, dass zwischen dem Ende der Versicherungspflicht oder dem Bezug von Arbeitslosengeld und dem Beginn der Pflege Angehöriger nicht mehr als ein Monat liegen darf. 

    Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übrigens nicht, wenn pflegende Angehörige bereits anderweitig - zum Beispiel durch eine Teilzeitbeschäftigung - abgesichert sind. 

    Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen: Wie hoch sind die Beiträge?

    Die Höhe der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind gesetzlich in Paragraf 341 SGB III geregelt. Demnach beträgt der Beitragssatz 2,6 Prozent und richtet sich nach dem Einkommen, das bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Für 2024 betragen die beitragspflichtigen Einnahmen laut der Techniker Krankenkasse (TK) im Westen 1767,50 Euro und im Osten 1732,50 Euro. So ergeben sich für Pflegepersonen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 45,96 Euro (West) und 45,05 Euro (Ost).

    Pflege und Arbeitslosenversicherung: Sind Angehörige auch im Urlaub abgesichert?

    Die Pflege von Angehörigen kann viel Kraft kosten, sodass auch Pflegende mal eine Pause brauchen. Wie sieht es aber in puncto Arbeitslosenversicherung aus, wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren? Laut dem BMG zahlt die Pflegekasse die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auch in diesem Fall weiter - allerdings nicht unbegrenzt. Pro Jahr können pflegende Angehörige demnach unbesorgt für bis zu sechs Wochen in den Urlaub fahren und sich erholen. Der Versicherungsschutz bleibt für diese Zeit erhalten.

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