Von den insgesamt knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen, die in Deutschland leben und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, haben laut dem Statistischen Bundesamt Destatis 11,8 Prozent einen Pflegegrad 4. Während unter allen Pflegebedürftigen fast 86 Prozent zu Hause gepflegt werden, sind es bei Pflegegrad 4 laut der Pflegestatistik 2023 etwa 62,9 Prozent. Das entspricht in rund 421.000 pflegebedürftigen Menschen.
Werden Pflegebedürftige zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt oder unterstützt dieser Angehörige bei der Pflege zu Hause, besteht laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anspruch auf Pflegesachleistungen. Wie hoch die Leistung bei Pflegegrad 4 ist, lesen Sie hier.
Pflegesachleistungen: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige laut dem BMG, wenn sie zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Pflegeversicherung – egal ob gesetzlich oder privat – übernimmt dann im Rahmen der Pflegesachleistungen die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst. Die maximale Leistungshöhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden etwa 1,1 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu Hause von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Sie haben also Anspruch auf Pflegesachleistungen. Werden diese nur teilweise ausgeschöpft und übernehmen außerdem Angehörige einen Teil der Pflege, kann nach Paragraf 38 SGB XI die sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und anteiligem Pflegegeld genutzt werden.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4: Wie hoch sind sie 2025?
Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurden die Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können laut dem BMG nun maximal 1859 Euro pro Monat bekommen. 2024 waren es noch 1778 Euro pro Monat (2023: 1693 Euro).
Etwa 12,5 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 4 und können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1859 Euro erhalten. Das sind rund 137.500 Menschen.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4: Wie hoch ist die Pflegesachleistung?
Wenn Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst sowie Angehörige versorgt werden, können sie laut dem BMG die Kombinationsleistung nutzen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Heißt: Wird die Pflegesachleistung zu 45 Prozent genutzt, besteht zusätzlich Anspruch auf 55 Prozent des Pflegegeldes.
Bei der Kombinationsleistung ergibt sich für Pflegegrad 4 in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch auf die Pflegesachleistung:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Kombileistung |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 1859 Euro | 1859 Euro |
10 : 90 | 80 Euro | 1673,10 Euro | 1753,10 Euro |
20 : 80 | 160 Euro | 1487,20 Euro | 1647,20 Euro |
30 : 70 | 240 Euro | 1301,30 Euro | 1541,30 Euro |
40 : 60 | 320 Euro | 1115,40 Euro | 1435,40 Euro |
50 : 50 | 400 Euro | 929,50 Euro | 1329,50 Euro |
60 : 40 | 480 Euro | 743,60 Euro | 1223,60 Euro |
70 : 30 | 560 Euro | 557,70 Euro | 1117,70 Euro |
80 : 20 | 640 Euro | 371,80 Euro | 1011,80 Euro |
90 : 10 | 720 Euro | 185,90 Euro | 905,90 Euro |
100 : 0 | 800 Euro | 0 Euro | 800 Euro |