Startseite
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Tages- und Nachtpflege im Überblick: Vorteile, Formen und für wen sie sinnvoll ist

Pflege

Tages- und Nachtpflege im Überblick: Vorteile, Formen und für wen sie sinnvoll ist

    • |
    In der Tagespflege sind auch Freizeit- und Beschäftigungsangebote üblich.
    In der Tagespflege sind auch Freizeit- und Beschäftigungsangebote üblich. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland setzen viele Pflegebedürftige auf die Pflege zu Hause und verlassen sich dabei auf Angehörige, Freunde oder gute Bekannte. Doch nicht immer können diese Pflegepersonen die nötige Pflege voll leisten, wenn der Pflegebedarf etwa besonders groß oder intensiv ist. In einem solchen Fall kann die Tages- oder Nachtpflege helfen. Anspruch haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 – mit Pflegegrad 1 kann laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) aber der Entlastungsbetrag für die Pflegeleistung eingesetzt werden. Doch für wen ist die Tages- oder Nachtpflege eigentlich sinnvoll?

    Welche Formen der Tages- und Nachtpflege gibt es?

    Nicht jede Tages- oder Nachtpflege ist gleich aufgebaut. Dem Pflegeportal pflege.de zufolge gibt es für die Tagespflege eigens für diese Pflegeform geschaffene Einrichtungen. Diese werden etwa von Pflegediensten mit zusätzlichen Räumen oder von Tagespflege-Einrichtungen angeboten. Dabei wird von der solitären oder der eingestreuten Tagespflege gesprochen.

    • Solitäre Tagespflege: Meist bieten die eigens für die Tagespflege geschaffenen Einrichtungen ein umfangreiches Beschäftigungsangebot für die Pflegebedürftigen an.
    • Eingestreute Tagespflege: Typischerweise bieten Pflegeheime diese zusätzlich an und fördern den Austausch zwischen Bewohnern und Tagespflege-Gästen.

    Die teilstationäre Nachtpflege wird zumeist von Pflegeheimen angeboten, die Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, nachts betreuen. Während es bei der Nachtpflege insbesondere um die medizinische Versorgung in der Nacht geht oder etwa um die Betreuung demenzkranker Menschen zum Beispiel in einem Demenz-Nachtcafé, bietet die Tagespflege deutlich mehr Programm.

    Das klassische Konzept einer Tagespflege umfasst laut pflege.de die stunden- oder tageweise Betreuung in kleinen Gruppen von bis zu zwölf Pflegebedürftigen, mehrere Mahlzeiten, Pflege und Betreuung auch bei speziellen Krankheiten wie Demenz sowie ein Freizeit- und Beschäftigungsprogramm. Dieses kann etwa Gymnastik, Gedächtnistraining, Zeitung lesen, Kochen, Spiele, Singen, Spaziergänge oder Ausflüge umfassen.

    Für wen ist die Tages- und Nachtpflege sinnvoll?

    Grundsätzlich wird die Tages- und Nachtpflege laut dem BMG nur in Einzelfällen gewährt, wenn diese wirklich nötig ist. Das ist der Fall, wenn die Pflege zu Hause nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Für wen ist die Leistung also sinnvoll? Pflege.de nennt dazu vier Personengruppen:

    • Pflegebedürftige, die alleine leben, können in der Tages- oder Nachtpflege soziale Kontakte knüpfen und zum Beispiel einer Altersdepression vorbeugen.
    • Pflegebedürftige, die vergessen zu essen und zu trinken, können in der Tages- oder Nachtpflege einer Mangelernährung vorbeugen und so beispielsweise das Unfallrisiko aufgrund von Schwächeanfällen mindern.
    • Pflegebedürftige, die etwa an einer Demenz leiden, anderweitig kognitiv eingeschränkt sind oder eine geistige Behinderung haben, erhalten in der Tages- oder Nachtpflege Unterstützung. Gefahren im Haushalt – etwa eine nicht ausgeschaltete Herdplatte – sollen so verhindert werden.
    • Pflegebedürftige mit körperlicher Einschränkung oder behinderte Personen werden in der Tages- und Nachtpflege in ihrem Alltag unterstützt, den sie unter Umständen ohne Hilfe nicht meistern könnten. Dazu zählt beispielsweise auch der Gang zur Toilette.

    Werden Pflegebedürftige in der Tages- oder Nachtpflege betreut, geht es auch darum, die pflegenden Angehörigen, Freunde oder Bekannten zu entlasten. Die Pflegekasse übernimmt daher einen Teil der Kosten. Mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegebedürftige seit 2025 zwischen 721 Euro und 2085 Euro pro Monat erhalten.

    Übrigens: Wer mit der Einstufung des Medizinischen Dienstes und seinem Pflegegrad nicht zufrieden ist, kann Widerspruch einlegen. Außerdem kann sich die gesundheitliche Situation einer pflegebedürftigen Person mit der Zeit verschlechtert. Dann können Pflegebedürftige einen Verschlimmerungsantrag stellen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden