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Pflege: Was ist die Übergangspflege und wer kann sie bekommen?

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Was ist die Übergangspflege und wer kann sie bekommen?

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    Die Übergangspflege gibt es seit 2021, aber erst jetzt scheint sie so richtig zu greifen.
    Die Übergangspflege gibt es seit 2021, aber erst jetzt scheint sie so richtig zu greifen. Foto: Tom Weller, dpa (Symbolbild)

    Seit 2021 gibt es die sogenannte Übergangspflege - eine neue Versorgungsmöglichkeit von Patientinnen und Patienten. Was es genau damit auf sich hat und an welche Voraussetzungen sie geknüpft ist, lesen Sie in diesem Artikel.

    Übergangspflege im Krankenhaus: Was ist das?

    Muss eine Person ins Krankenhaus, bleibt sie in der Regel für die Dauer ihrer Behandlung dort. Wenn die Pflege nach der Entlassung allerdings nicht sichergestellt werden kann, ist die Übergangspflege eine gute Möglichkeit.

    Bis zu zehn Tage kann die Person so im Krankenhaus weiter gepflegt werden. Das geht allerdings nur, wenn es im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung und in derselben Klinik erfolgt. Wie die Caritas schreibt, kommt dafür die Kranken- und nicht die Pflegekasse auf.

    Der AOK zufolge soll die Übergangspflege "verhindern, dass Patienten mit Unterstützungsbedarf in ungewisse Versorgungssituationen entlassen werden oder Fehlbelegungen entstehen, weil die stationäre Behandlung nicht mehr erforderlich ist."

    Folgende Leistungen können dabei der AOK zufolge geleistet werden: 

    • Verpflegung und Unterkunft
    • Behandlungs- und Grundpflege
    • Arznei-, Heil- und Hilfsmittelversorgung

    Übrigens: Die Kosten für Pflege und das Pflegeheim können sich Rentner häufig vom Staat zurückholen.

    Übergangspflege: Was sind die Voraussetzungen?

    Die Übergangspflege kann laut der AOK dann in Anspruch genommen werden, wenn andere Leistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand durchgeführt werden können. Dazu gehören Reha-Maßnahmen, die häusliche Kranken- oder Kurzzeitpflege sowie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI).

    Damit die Übergangspflege erfolgen kann, muss der soziale Dienst beim Entlassmanagement den Bedarf an Unterstützung einschätzen, den die Person brauchen wird. Kann die Person auf Basis der Gegebenheiten nicht entlassen werden, kann die Übergangspflege greifen.

    Übrigens: In Deutschland sind laut dem Statistischen Bundesamt rund fünf Millionen Menschen pflegebedürftig. Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, wurden mit dem Pflegeberufegesetz die Ausbildungen in der Pflege überarbeitet sowie ein Pflegestudium eingeführt. Denn bis 2049 fehlen in der Pflege bis zu 690.000 Fachkräfte.

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