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Pflegekammer: Welche Vorteile hat sie für Pflegekräfte und wo gibt es sie schon?

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Pflegekammer: Welche Vorteile hat sie für Pflegekräfte und wo gibt es sie schon?

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    Pflegekräfte haben zahlreiche Aufgaben. Wie wichtig ist die Interessensvertretung durch eine Pflegekammer?
    Pflegekräfte haben zahlreiche Aufgaben. Wie wichtig ist die Interessensvertretung durch eine Pflegekammer? Foto: Oliver Dietze, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland gibt es Interessenvertretungen für verschiedene Berufsgruppen. Dazu zählt beispielsweise die Ärztekammer, Apothekerkammer, Psychotherapeutenkammer oder auch die Rechtsanwaltskammer. In der Pflege gibt es laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags neben der Bundespflegekammer nur in zwei Bundesländern eine Landespflegekammer, nämlich in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen. Früher gab es auch Pflegekammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die wurden jedoch wieder aufgelöst.

    Warum gibt es aber überhaupt Pflegekammern? Welche Vorteile bieten sie? Und gibt es in anderen Bundesländern so etwas Ähnliches wie eine Pflegekammer? Die Antworten auf all diese Fragen lesen Sie hier.

    Übrigens: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wollte Karl Lauterbach (SPD) Pflegekräften mehr Kompetenzen und Verantwortung übertragen. Wie es nach der Bundestagswahl im Februar um das Gesetz steht, wird sich zeigen. Schon jetzt können Pflegekräfte unter Umständen bestimmte Anordnungen verweigern.

    Pflegekammer: Was genau ist das? Und welche Vorteile gibt es?

    Wird eine Pflegekammer gegründet, handelt es sich dabei in der Regel um eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die im Gesetz verankert ist. Sie soll die Interessen von Menschen in Pflegeberufen vertreten. Die Mitgliedschaft ist daher meist verpflichtend. Wie die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) erklärt, verleiht sie den professionell Pflegenden in vielen Gremien eine Stimme. Daher sei es wichtig, dass alle Pflegefachkräfte eines Bundeslands in der jeweiligen Landespflegekammer organisiert und ihre Interessen gebündelt seien. „Nur wenn alle beteiligt sind, ist demokratische Meinungsbildung innerhalb einer Berufs­gruppe, z. B. durch Wahlen und Umfragen möglich“, schreibt die Pflegekammer NRW.

    Neben der Pflegekammer NRW und der Pflegekammer Rheinland-Pfalz gibt es derzeit außerdem noch die Bundespflegekammer. Sie wurde laut dem Bundestag allerdings als eingetragener Verein gegründet und sieht sich als gemeinsame Interessenvertretung aller professionellen Pflegekräfte. Als eine ihrer zentralen Aufgaben nennt sie, die Belange der Berufsangehörigen und der Pflegeorganisationen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien, der Bundespolitik sowie den Institutionen des Gesundheitswesens wie Krankenkassen und Heilberufskammern auf Bundesebene zu vertreten.

    Grundsätzlich kommen Pflegekammern laut dem Bundestag drei Aufgaben zu:

    • Standesvertretung: Pflegekammern sollen im Namen aller Pflegekräfte auftreten und in dieser Funktion auch an der Rechtsetzung teilnehmen.
    • Standesförderung: Pflegekammern sollen Fort- und Weiterbildungen ermöglichen und fördern sowie Qualitäts- und fachliche Standards festlegen. Dadurch sichern sie unter anderem ein hohes Niveau der Pflege.
    • Standesaufsicht: Pflegekammern sollen ein Mitgliederregister führen, Berufspflichten in Berufsordnungen aufstellen sowie die Einhaltung überwachen und berufsrechtliche Verstöße verfolgen und sanktionieren.

    Vorteile einer Pflegekammer sind laut der Pflegeseite medirocket.de unter anderem, dass die Meinungen und Interessen der Mitglieder vertreten und zwingend berücksichtigt werden müssen. Pflegekammern sind zudem unabhängig und haben als selbstverwaltete Organe die Kontrolle über die Inhalte und die Richtung ihrer Arbeit. Der Deutsche Pflegerat setzt sich unter anderem für Landespflegekammern in allen Bundesländern in Deutschland ein, weil die Pflege „mehr an den politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden“ müsse. Denn nur Pflegekräfte wüssten, mit welchen Maßnahmen man die Pflege wirklich voranbringen könne.

    Aber es gibt auch Kritik und Nachteile. Dazu zählt für viele Mitglieder von Pflegekammern vermutlich der Mitgliedsbeitrag. Laut der Pflegekammer NRW ist diese aktuell noch bis 2027 beitragsfrei. Nach einer Empfehlung sollte der Beitrag dann bei maximal 5 Euro pro Monat, also 60 Euro im Jahr, liegen. In der Pflegekammer Rheinland-Pfalz liegt der Beitrag je nach Einkommen zwischen 35 und 354 Euro im Jahr.

    Laut mein-pflegejob.de wird von mehreren Seiten nicht nur der Mitgliedsbeitrag, sondern auch die Pflegekammer als solche kritisiert. Demnach könnten die Kammern keine Regelungen rund um Ausbildung oder Pflegestudium treffen, ihre Forderungen müssen nicht berücksichtigt werden, sie wirken nicht auf arbeitsvertragliche Regelungen ein und durch die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Pflegekammer wird der Pflegeberuf laut der Seite nicht attraktiver.

    So etwas wie eine Pflegekammer: Was bieten andere Bundesländer?

    Die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz ist laut dem Bundestag mit ihrer Gründung im Januar 2016 die erste Landespflegekammer in Deutschland. Einige Jahre später wurde auch die Pflegekammer NRW gegründet. Auch in Baden-Württemberg gab es den Versuch, eine Pflegekammer einzurichten. Diese ist jedoch an einer Abstimmung der Pflegekräfte gescheitert.

    In Bayern wurde laut dem Bundestag im Oktober 2017 so etwas Ähnliches wie eine Pflegekammer gegründet, die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB). Auch hierbei handelt es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts, allerdings ist die Mitgliedschaft freiwillig und beitragsfrei.

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