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Strenge Regeln in der Pflege: Diese Arbeitskleidung müssen Pflegekräfte tragen

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Strenge Regeln in der Pflege: Diese Arbeitskleidung müssen Pflegekräfte tragen

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    Was müssen Pflegekräfte bei der Wahl ihrer Arbeitskleidung beachten?
    Was müssen Pflegekräfte bei der Wahl ihrer Arbeitskleidung beachten? Foto: Rainer Jensen, dpa (Symbolbild)

    Im Gesundheitsdienst gibt es besondere Risiken, die das Tragen von geeigneter Arbeits- und Schutzkleidung erforderlich machen. Zudem ermöglicht die Arbeitskleidung, dass Pflegekräfte von den Bewohnern und Patienten klar identifiziert werden können. Aber was gibt es zu beachten? Und was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Schutzkleidung?

    Was zieht man in der Pflege an?

    In der Pflege gibt es einen festgelegten Dresscode. Die Vorgaben dafür kommen von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH). So muss normale Arbeitskleidung in der Pflege wasch- und desinfizierbar sein und aus Baumwoll- oder Baumwollmischgewebe bestehen. Zudem muss sie eine helle Farbe haben und kurzärmelig sein.

    Für die tägliche Arbeit in der Pflege ist Bewegungsfreiheit wichtig, denn wer pflegebedürftige Menschen bewegt, sollte bequem in Schritt- oder Grätschstellung gehen können. Die Konfektionsgröße wählt man darum laut Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) besser eine Nummer größer als bei normaler Freizeitkleidung.

    Die Arbeitskleidung darf nur in der Einrichtung, also zum Beispiel im Krankenhaus, in der Klinik oder im Altenheim, getragen werden. Bei häuslicher Pflege darf man die Kleidung auch auf dem Weg dorthin tragen. Sie muss außerdem spätestens nach zwei Tagen gewechselt werden. Die Kleidung wird am besten vor Ort in der Einrichtung gewaschen. Nur private Arbeitskleidung, die nicht kontaminiert ist, dürfen Pflegekräfte zu Hause waschen.

    Welche Schuhe trägt man in der Pflege?

    Sichere Arbeitsschuhe in Pflegeberufen sind laut Vorgaben der DGKH vorn geschlossen und hinten mit einer geschlossenen, festen Fersenkappe versehen. Sie müssen eine gut profilierte, großflächige Auftrittsohle haben und sollten sich in der Spannweite regulieren lassen. Außerdem ist es wichtig, dass die Schuhe eine leichte Dämpfung im Fersenbereich haben, sowie eine weiche Innensohle und einen flachen Absatz. Als Material eignen sich wasserabweisende, strapazierfähige und pflegeleichte Materialien.

    Welche Accessoires sind in der Pflege verboten?

    Schmuck an Händen und Unterarmen sollte man vor dem Dienst abnehmen, da sich laut BGW Feuchtigkeit, Reinigungsmittel und Keime darunter sammeln können. Zudem kann Schmuck Schutzhandschuhe beschädigen und zu Verletzungen führen. Auch weiche Schals bergen Verletzungspotenzial, zum Beispiel wenn sich eine pflegebedürftige Person daran klammert.

    Aus hygienischen Gründen sind auch lange, lackierte oder künstliche Fingernägel nicht gerne gesehen. Unter den Nägeln kann sich Dreck sammeln, der durch die Lackierung nicht gesehen wird. Künstliche Fingernägel sind in der Pflege darum verboten. Lackierte Fingernägel müssen vom Arbeitgeber abgesegnet werden.

    Übrigens gibt es Fälle, in denen Pflegekräfte Anordnungen des Vorgesetzten verweigern können, zum Beispiel wenn eine Gefahr für den Patienten besteht.

    Was ist Schutzkleidung in der Pflege?

    Die Schutzkleidung soll Pflegekräfte vor Infektionen schützen, damit der Krankenstand so gering wie möglich gehalten wird. Darum muss Schutzkleidung immer dann getragen werden, wenn die Gefahr besteht, dass Arbeitskleidung kontaminiert wird, beispielsweise bei der Intimpflege oder der Pflege von Personen mit Inkontinenz oder offenen Wunden.

    Die Schutzkleidung besteht aus einer Schutzschürze, die die Arbeitskleidung vor Verschmutzung bewahren soll. Es gibt wiederverwendbare Schürzen und Einwegschürzen, die flüssigkeitsdicht sein müssen und die Kleidung vollständig bedecken sollten. Aus hygienischen Gründen muss die Schutzkleidung nach jedem Einsatz gewechselt werden, weshalb Pflegeeinrichtungen oft Einwegmaterial vorziehen.

    Neben den Schürzen tragen Pflegekräfte auch Schutzhandschuhe, Atemschutzmasken und in einigen Fällen auch andere Schuhe, um sich vor einer Kontamination zu schützen.

    Pflege: Welche Arbeitskleidung muss gestellt werden?

    Schutzkleidung gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die laut BGW von den Einrichtungen bereitgestellt werden muss. Auch Schuhe, die besonderen Anforderungen des Arbeitgebers entsprechen müssen, müssen vom Arbeitgeber finanziert werden.

    Übrigens: Der Mindestlohn in der Pflege soll 2025 auf 12,82 Euro steigen. Auch das neue Pflegeberufegesetz soll den Pflegeberuf attraktiver machen.

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