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Transportschein bei Pflegegrad 3: So bekommen Sie den Taxischein

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Transportschein bei Pflegegrad 3: So bekommen Sie den Taxischein

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    Wer es alleine nicht mehr schafft, zum Arzt oder ins Krankenhaus zu fahren, ist auf Hilfe angewiesen.
    Wer es alleine nicht mehr schafft, zum Arzt oder ins Krankenhaus zu fahren, ist auf Hilfe angewiesen. Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

    Für Termine und Therapien, für den Weg zum Arzt und in Praxen: Um notwendige medizinische Untersuchungen und Kontrollen wahrzunehmen, muss man oft zwingend mobil sein. Gerade Pflegebedürftige, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, benötigen dafür fachliche Unterstützung. Betroffene mit Pflegegrad 3 sind zwar laut dem Pflegeportal pflege.de in dieser Hinsicht schwer beeinträchtigt – wenn es der Einzelfall allerdings erlaubt, ist es für sie möglich, weiter Auto zu fahren. Doch, was, wenn das nicht mehr geht? Müssen die Kosten für den Krankentransport dann aus dem eigenen Portemonnaie gezahlt werden? Den Transportschein, auch Taxischein genannt, bei Pflegegrad 3 bekommt man nur unter einer bestimmten weiteren Voraussetzung.

    Transportschein bei Pflegegrad 3: Was ist der Taxischein?

    Um den für die Betroffenen meist beschwerlichen Weg zum Medizintermin wahrnehmen zu können, gibt es den umgangssprachlich als Taxischein bezeichneten Krankentransport. Ob dieser tatsächlich im Taxi erfolgt oder durch ein auf Krankentransporte spezialisiertes Unternehmen, entscheidet mitunter der Bedarf. Wie das Deutsche Medizinrechenzentrum betont, kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung, den Transportschein, ausstellen. Mit diesem rechnen wiederum die Beförderer bei der Krankenkasse die entstandenen Kosten ab.

    Die Bandbreite an Gründen für die Beförderung ist breit, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. So könnten neben Fahrten zur stationären Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen „auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden“. Die Verbraucherzentrale ergänzt, dass die Krankenkasse normalerweise nur den direkten Weg zwischen Aufenthaltsort der Patientin oder des Patienten und „der nächstgelegenen, geeigneten Behandlungsmöglichkeit“ übernehme. Wer pflegebedürftig ist und Pflegegrad 1 oder 2 hat, kann diese Leistung nicht abrufen. Auch mit Pflegegrad 3 geht das erst dann, wenn die Ärztin oder der Arzt einen weiteren Umstand feststellt.

    Übrigens: Durch die Insolvenz in Eigenverwaltung der Holdinggesellschaften der Argentum-Gruppe machen sich Betroffene in 40 Pflegeheimen Sorgen, wie es weitergeht.

    Wie bekommt man den Taxischein?

    Um den Taxischein zu bekommen, müssen Betroffene mit Pflegegrad 3 eine „dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung“ ärztlich festgestellt und bescheinigt bekommen. So teilt es das Gesundheitsministerium mit. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss beim Anpassen der Krankentransport-​Richtlinie 2016 betonte, ergebe sich diese Einschränkung „noch nicht aus dem Pflegegrad selbst“. Den Schein für die Beförderung erhalten demnach:

    Übrigens: Pflegekassen sind in Finanznot. Daher ging es zuletzt viel um sogenannte versicherungsfremde Kosten. Die Diskussionen drehen sich um mögliche Einsparungen in Milliardenhöhe.

    Wann zahlen Krankenkassen Fahrkosten?

    Pflege.de hält fest, dass es einen Unterschied zwischen Krankentransport und Krankenfahrt gibt. Maßgeblich gehen die beiden Beförderungsvarianten in dem Punkt auseinander, dass eine medizinische Fachkraft die Fahrt begleitet, so wie das beim Krankentransport der Fall sei. Bei der Krankenfahrt jedoch gibt es nur Hilfe, etwa beim Ein- und Aussteigen.

    Die Fahrtkosten werden, so informiert das Gesundheitsministerium, von den Krankenkassen in vier Fällen übernommen:

    • Wenn Leistungen stationär erbracht werden.
    • Wenn es sich um „Rettungsfahrten zum Krankenhaus“ handelt.
    • Wenn für den Krankentransport im Krankenwagen medizinisch-fachliche Betreuung nötig ist.
    • Wenn man im Krankenhaus ambulant behandelt wird, oder „vor- oder nachstationär“. Auch könne die Fahrt erstattet werden, wenn es sich um den Weg zu einer Operation im Krankenhaus dreht, „wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird“.

    Ein Selbstkostenanteil falle aber dennoch an, so pflege.de. So gelte für gesetzlich Versicherte – auch für Kinder und Jugendliche: Zehn Prozent der Kosten pro Fahrt müssen selbst bezahlt werden, mindestens aber fünf Euro, höchstens zehn. Auch Privatversicherte können die entstandenen Kosten wiederbekommen.

    Übrigens: Die Pflege-Community in den sozialen Netzwerken trauert um „Oma Lotti“, die online zusammen mit ihrem Freund und Pfleger Rashid Hamid viele Menschen unterhielt und begeisterte.

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