Startseite
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Pflegegrad 5: Wie viel Geld gibt es 2024?

Pflege

Pflegegrad 5: Wie viel Geld gibt es 2024?

    • |
    Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Wie hoch diese sind, hängt auch vom Pflegegrad ab.
    Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Wie hoch diese sind, hängt auch vom Pflegegrad ab. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Hinweis: Für 2025 finden Sie die Informationen in diesem Artikel: Pflegegrad 5: Wie viel Geld gibt es ab 2025? - mit Tabelle

    Das ist der ursprüngliche Artikel:

    Rund fünf Millionen Menschen nehmen in Deutschland laut dem Bundesgesundheitsministerium jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Um Hilfe sowie Pflege im Alltag zu erhalten, haben sie einen Pflegegrad von 1 bis 5 beantragt. Je nach Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf unterschiedliche Leistungen, die auch finanzieller Art sind.

    Pflegegrad 5: Welche finanziellen Leistungen erhalten Betroffene?

    Menschen mit einem Pflegegrad 5 sind stark in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt und benötigen in der Regel viel Hilfe. Dementsprechend umfangreich sind auch die Leistungen der Pflegekasse, die Menschen mit dem höchsten der insgesamt fünf Pflegegrade zustehen.

    Der Pflegeplattform pflege.de zufolge stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 folgende finanzielle Leistungen zu:

    LeistungBetrag
    Pflegegeld947 Euro pro Monat
    Pflegesachleistung2200 Euro pro Monat
    Tages- und Nachtpflege1995 Euro pro Monat
    Kurzzeitpflege1774 Euro pro Jahr
    Verhinderungspflege1612 Euro pro Jahr
    Vollstationäre Pflege2005 Euro pro Monat
    Entlastungsbetrag125 Euro pro Monat
    Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 40 Euro pro Monat
    Hausnotruf25,50 Euro pro Monat
    Wohnraumanpassung4000 Euro für die Gesamtmaßnahme
    Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten aber nicht all diese Leistungen von der Pflegekasse. Was ihnen genau zusteht, hängt nicht nur vom Pflegegrad ab, auch die Umsetzung der Pflege ist ausschlaggebend. Manche Leistungen sind demnach laut dem Bundesgesundheitsministerium etwa nur für Betroffene in der häusliche Pflege gedacht. In diesem Fall übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte der pflegebedürftigen Person die Pflege zuhause.

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Was steht Menschen mit Pflegegrad 5 zu?

    Werden Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 5 zuhause gepflegt, steht ihnen jeden Monat Pflegegeld in Höhe von 947 Euro (2023: 901 Euro) zu.

    Pflegesachleistungen in Höhe von 2200 Euro (2023: 2095 Euro) pro Monat können laut pflege.de beansprucht werden, wenn Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause übernommen werden. Wird die Leistung für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst nicht voll ausgeschöpft, können Personen mit Pflegegrad 5 bis zu 40 Prozent des Geldes für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden - zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

    Auch die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn die Pflege nur zum Teil durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgt. Wird die Pflege aufgeteilt, erhalten Pflegebedürftige nur noch anteiliges Pflegegeld. Dabei gilt laut pflege.de der Grundsatz: "Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen."

    Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und Co.: Wem steht die Leistung bei Pflegegrad 5 zu?

    Genau wie das Pflegegeld, richtet sich auch die Tages- und Nachtpflege an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und soll Angehörige entlasten.

    Auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, richtet sich mit maximal 1774 Euro pro Jahr an Pflegebedürftige in häuslicher Pflege. Zudem kann der Zuschuss für die Kurzzeitpflege mit nicht genutzten Beträgen aus der Verhinderungspflege auf 3386 Euro aufgestockt werden. Zudem erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 laut pflege.de während der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen die Hälfte des Pflegegeldes, also 450,50 Euro pro Monat.

    Für die Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 und in häuslicher Pflege Leistungen in Höhe von bis zu 1612 Euro pro Jahr zu. Werden Leistungen aus der Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft, kann dieser Betrag auf maximal 2418 Euro aufgestockt werden. Auch hier haben Betroffene Anspruch auf die Hälfte ihres Pflegegeldes.

    Übrigens: Mit der Pflegereform 2023 wird das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt, das die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderugspflege erleichtern soll. Offiziell wird das Entlastungsbudget im Juli 2025 eingeführt. Laut dem BMG können junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 die Leistung jedoch schon ab 1. Januar 2024 nutzen. Die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege werden dann aus einem gemeinsamen Topf mit einem Budget von 3386 Euro gezahlt.

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können außerdem den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe oder für Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege und für Leistungen von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten einsetzen. Nicht genutzte Beträge können zudem bis 30. Juni des Folgejahres angesammelt werden bevor sie verfallen.

    Unterbringung in einem Pflegeheim: Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5, die nicht zuhause gepflegt werden, sondern in einem Pflegeheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung untergebracht sind, haben laut pflege.de Anspruch auf monatlich 2005 Euro. In der Regel reicht diese Leistung für die Finanzierung der stationären Pflege aber nicht aus. Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims müssen zudem unabhängig von ihrem Pflegegrad einen Eigenanteil übernehmen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden