Eine ambulante Pflegerin hilft einem alten Mann bei der Tabletteneinnahme.
Bild: Tom Weller, dpa (Symbolbild)
Eine ambulante Pflegerin hilft einem alten Mann bei der Tabletteneinnahme.
Bild: Tom Weller, dpa (Symbolbild)
Wer pflegebedürftig ist und sich für die Pflege zuhause entscheidet, kann beispielsweise von Angehörigen, Freunden oder Bekannten oder aber von einer professionellen Pflegekraft gepflegt werden - auch eine Kombination ist möglich.
Doch ganz kostenfrei geht das nicht, selbst wenn die Pflege ehrenamtlich geleistet wird. Deshalb unterstützt die Pflegeversicherung Bedürftige mit einem Pflegegrad mit verschiedenen Leistungen und Zuschüssen. Einen Teil der Kosten müssen Pflegebedürftige dennoch selbst tragen. Wie viel die Pflege kosten kann, lesen Sie hier.
Die häusliche Pflege, auch ambulante Pflege genannt, umfasst laut dem Pflegeportal pflege.de die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung in dem Zuhause der pflegebedürftigen Person. Ausgeführt werden kann die Pflege von Angehörigen sowie durch einen ambulanten Pflegedienst, der bei Bedarf mehrmals pro Woche oder mehrmals am Tag zu den Betroffenen nach Hause kommen kann und diese sowie ihre Angehörigen - falls diese nicht genug Zeit für die Pflege haben - bei alltäglichen Aufgaben unterstützt.
Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst in der häuslichen Pflege übernehmen kann, sind:
Wie viel die häusliche Pflege pro Monat kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Laut pflege.de unterscheiden sich nämlich schon die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst von Bundesland zu Bundesland. Zudem bestimmen auch die Vergütungssätze, die die Pflegekasse für Leistungen bestimmt, die Höhe der Kosten.
Da jede und jeder Pflegebedürftige unterschiedliche Hilfen benötigt, lässt sich dem Pflegeportal zufolge kein einheitliche Betrag nennen. Die Kosten der häuslichen Pflege richten sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Person. Dabei kommt es etwa darauf an, welche ambulanten Pflegeleistungen und wie häufig eine Pflegekraft benötigt werden.
Laut pflege.de können die durchschnittlichen Kosten für die häusliche Pflege zwischen 500 bis 2.500 Euro pro Monat betragen. Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse, den Rest müssen Pflegebedürftige selbst zahlen.
Welche Leistungen in der häuslichen Pflege die Pflegeversicherung übernimmt und in welcher Höhe, hängt auch vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Pflegegeld können Pflegebedürftige, die von Angehörigen versorgt werden, ab Pflegegrad 2 erhalten.
Pflegebedürftige, die durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen erhalten.
Zudem haben Versicherte ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege. Schon ab Pflegegrad 1 können Versicherte außerdem den Entlastungsbetrag (125 Euro pro Monat), Leistungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (40 Euro pro Monat), Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50 Euro pro Monat) sowie zur Wohnraumanpassung (4.000 Euro je Maßnahme) in Anspruch nehmen.