Bei den Sondierungsgesprächen zwischen CDU, CSU und SPD in der vergangenen Woche haben die Fraktionen den sogenannten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ erstellt. Dieser Entwurf soll die Grundlage für eine neue schwarz-rote Koalition sein: ein Multimilliarden-Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur. Die erste Lesung des Entwurfs war am Donnerstag, 13. März 2025. Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht es jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag, die Schwarz-Rot alleine nicht erreicht. Nun, am Freitagmittag, ist klar: Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich nach langen Diskussionen mit den Grünen geeinigt.
Ohne die Zustimmung der Abgeordneten der Grünen oder der FDP wäre es nicht möglich, das Paket zu verabschieden. Wie jetzt bekannt wurde, soll der Bundestag es nun am kommenden Dienstag beschließen. Danach ist auch eine Zustimmung mit zwei Dritteln im Bundesrat nötig.
Auf diese Kompromisse haben sich Union, SPD und Grüne geeinigt
Auf die folgenden Kompromisse haben sich die Verhandlerinnen und Verhandler der Fraktionen verständigt:
- Die Schuldenbremse wird gelockert - und zwar nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auf Druck der Grünen auch für Ausgaben in Cybersicherheit, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Nachrichtendienste die Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Alle Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen, können damit aus Krediten finanziert werden. Nach oben hin gibt es keine Grenze.
- Für Investitionen in die Infrastruktur wird ein Sondertopf eingerichtet, der im Grundgesetz von der Schuldenbremse ausgenommen und mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. 100 Milliarden davon gehen an die Länder. Weitere 100 Milliarden werden auf Druck der Grünen fest für Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorgesehen - das soll über den bestehenden Klima- und Transformationsfonds geregelt werden. Der Sondertopf soll für zwölf Jahre zur Verfügung stehen.
- Ebenfalls auf Druck der Grünen wurde laut Merz festgelegt, dass aus den Infrastruktur-Milliarden zusätzliche und nicht bereits geplante Vorhaben finanziert werden. Die Grünen hatten befürchtet, dass Union und SPD das Geld nutzen könnten, um Ausgaben auszulagern und so im Kernhaushalt Platz zu machen für Wahlgeschenke wie die Mütterrente oder geringere Steuern für die Gastronomie.
- Merz sagte, er gehe davon aus, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nun auch die bereits lange geforderten zusätzlichen Rüstungshilfen von drei Milliarden Euro für die von Russland angegriffene Ukraine freigeben werde. Es habe entsprechende Signale aus dem Kanzleramt gegeben. Um dieses Hilfspaket und die Frage, wie es finanziert werden sollte, hatte es vor der Bundestagswahl lange Auseinandersetzungen gegeben.
Union und SPD: Grundgesetz an drei Stellen ändern
Ursprünglich wollten Union und SPD das Grundgesetz an mehreren Stellen ändern, um folgende Änderungen umzusetzen:
- Die Verteidigungsausgaben sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) - also etwa 44 Milliarden Euro - unter die Schuldenbremse fallen. Alles, was darüber hinausgeht, soll beliebig aus Krediten finanziert werden dürfen.
- Die Länder sollen mehr Spielraum für eigene Verschuldung bekommen: Zusammen sollen sie künftig Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen dürfen.
- Drittes Vorhaben ist ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur, das von der Schuldenbremse ausgenommen und mit 500 Milliarden Euro aus Krediten gefüttert werden soll.
Mit der Finanzspritze soll die Bundeswehr fit gemacht werden. Außerdem will die wahrscheinlich nächste Regierung die von Russland angegriffene Ukraine weiter unterstützen. Das Sondervermögen verspricht zudem einen Modernisierungsschub für Autobahnen, Brücken, Schiene, bei den Energienetzen, bei Kitas, Schulen und Hochschulen.
Für Gesetzesänderung brauchen Union und SPD Stimmen der Grünen
Weil es bei dem Vorhaben um Grundgesetzänderungen geht, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Im neuen Bundestag sind AfD und Linke zusammen so stark, dass sie die Reform blockieren könnten. Denn Union, SPD und Grüne haben ab dann nicht mehr die nötige Zweidrittelmehrheit. Deshalb drängt für Union und SPD die Zeit, um das Paket noch mit dem alten Bundestag zu verabschieden. Dass die Grünen sich mit Union und SPD einigen würden, war mehr als vage. Am Donnerstag hatten die Grünen klar gemacht, dass sie dem ursprünglichen Vorschlag von Schwarz-Rot nicht zustimmen würden.
Wann wird über die Gesetzesänderung im Bundestag entschieden?
Das Gesetz muss im Parlament mehrere Runden drehen. Nach der ersten Lesung am 13. März folgt noch eine Anhörung im Haushaltsausschuss. Die entscheidende Lesung und Abstimmung ist aktuell für den 18. März geplant. Der amtierende Bundestag könnte das Paket dann beschließen, danach ist allerdings auch im Bundesrat eine Zustimmung mit zwei Dritteln der Stimmen nötig.(mit dpa)
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