Der für den 23. Februar 2025 in Scheidegg geplante Narrensprung kann stattfinden. Das bestätigt der geschäftsleitende Beamte der Marktgemeinde, Jürgen Hörmann. In Frage gestellt war die Großveranstaltung mit Tausenden Teilnehmern und Besuchern aufgrund der Bundestagswahl am selben Tag. Die Ausübung des Wahlrechtes darf grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden - etwa, weil das Wahllokal nicht durchgängig erreichbar ist. Deshalb hatten andere Kommunen ihre am 23. Februar geplanten Umzüge verlegt.
Die Scheidegger Narrenzunft hatte bislang kein „grünes Licht“ für ihre traditionelle Veranstaltung erhalten. Grund war, dass es in Folge des närrischen Treibens zu einer Behinderung von Wählerinnen und Wählern kommen könnte, die das Wahllokal in der Scheidegger Schule nicht erreichen können.
Wahl und Narrensprung am selben Tag in Scheidegg
Nun hat die Gemeindeverwaltung dem Büro des Bayerischen Landeswahlleiters aber ein ganzes Bündel an Maßnahmen vorgeschlagen, die einerseits die Ausübung des Wahlrechts und andererseits auch den Umzug ermöglichen sollen. Wie Jürgen Hörmann auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt, will die Gemeinde alle Bürgerinnen und Bürger, die von den Sperrungen in der Ortsmitte betroffen sind, anschreiben und auf die Beschränkungen am frühen Nachmittag hinweisen. Dabei will die Kommune auch die Möglichkeit aufzeigen, per Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen. Zudem sollen spezielle Umleitungsschilder auch für Fußgänger den Weg zum Wahllokal weisen.
Zwischen 13 und 15 Uhr sei zwar aufgrund der Hästräger und Besucher eine Vollsperrung der Ortsmitte unumgänglich. Doch im Gegensatz zu früheren Veranstaltungen, soll sich die Sperrung im Anschluss an den Umzug auf die zentralen Plätze bei der Kirche und den Parkplatz bei der Bushaltestelle beschränken. Somit sei das Wahllokal insbesondere über die Alte Salzstraße ab voraussichtlich 15 Uhr wieder gut erreichbar, ist Hörmann überzeugt. Mit dieser Regelung habe sich das Büro des Landeswahlleiters einverstanden erklärt und „grünes Licht“ für das närrische Treiben gegeben.
Landratsamt muss noch zustimmen
Der Umzug selbst könne damit in der gleichen Form wie in den Vorjahren stattfinden, sagt Hörmann. Aktuell stehe zwar noch die straßenrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt aus. Dieses ist involviert, da es sich bei der Umzugsstrecke um eine Staatsstraße handelt. Nach der Zustimmung durch das Büro des Landeswahlleiters ist die Genehmigung durch das Landratsamt aus Sicht von Hörmann wohl nur eine Formsache.
Der Fasnachtsumzug sei die jährlich größte Veranstaltung in Scheidegg, die die Marktgemeinde gerne unterstütze, erklärt Hörmann.
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