Recht auf schnelles Internet und Tarifoptimierung: Ab Dezember profititieren Verbraucher in Deutschland nicht nur von den Änderungen des neuen Telekommunikationsgesetzes.
Bild: Christin Klose, dpa (Symbolbild)
Recht auf schnelles Internet und Tarifoptimierung: Ab Dezember profititieren Verbraucher in Deutschland nicht nur von den Änderungen des neuen Telekommunikationsgesetzes.
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Auch der Dezember hat für deutsche Bürger und Konsumenten wieder einige Neuerungen parat. Was sich für die Verbraucher ändert und wie sie davon finanziell profitieren können, erfahren Sie hier im Überblick.
Ab dem 15. Dezember müssen Verbraucher für rezeptpflichtige Arzneimittel tiefer in die Tasche greifen. 20 Cent mehr sollen die Medikamente dann kosten. Das Geld soll laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes zugute kommen.
Am 1. Dezember setzen die bereits im Mai vom Bundesrat beschlossene Änderungen beim Telekommunikationsgesetz (TKG) ein. Einige davon dürften die Verbraucher sicherlich freuen.
Neu ist unter anderem:
Per Gesetz ist es ab Dezember 2021 möglich, den Handy- oder Internetvertrag nach der Mindestvertragslaufzeit monatlich zu kündigen. Die fristgerechte Kündigungspflicht des Kunden fällt damit weg. Verbraucher, deren Vertrag auf zwölf oder 24 Monate angesetzt ist, müssen sich also nicht mehr über eine automatische (und teurere) Verlängerung ärgern. Diese Neuerung gilt auch für bereits bestehende Verträge.
Ebenfalls leichter kündigen können Verbraucher, die umgezogen sind. Werden die vom Anbieter im Vertrag angegebenen Konditionen nicht mehr erfüllt, darf der Konsument davon zurücktreten.
Wer sich fortbilden möchte, kann sich dabei staatlich unterstützen lassen - durch eine Bildungsprämie. Das Bundesbildungsministerium des Bundes hat das Programm im Zuge der Corona-Pandemie verlängert und ausgebaut. Gefördert wird demnach, wer mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet und maximal 20.000 Euro eigenes zu versteuerndes Einkommen hat. Gefördert werden die Weiterbildungen mit 50 Prozent der Kosten und bis maximal 500 Euro.
Auch der diesjährige Winter-Fahrplan der Deutschen Bahn bringt ab dem 12. Dezember einige Neuerungen mit sich. So wird es mehr ICE-Sprinter-Verbindungen geben. Zudem gibt es einige neue Direktverbindungen, etwa den ICE von Köln nach Binz (Rügen).
Und zusätzlich kommen Reisende im Ausland künftig schneller an: Ganze 30 Minuten sparen Bahnkunden nun auf der Strecke München-Lindau-Zürich über Memmingen und Buchloe im Allgäu. Wen es hingegen in die Alpenrepublik Österreich zieht, profitiert von der geplanten Direktverbindung Frankfurt-Lindau-Innsbruck-Salzburg-Linz-Wien.
Diese treten bereits ab dem 1. Dezember in Kraft. Es reicht damit nicht mehr aus, Tierversuche einfach nur zu melden. Stattdessen müssen diese von Behörden genehmigt werden. Das Gesetz greift neben Tierversuchen bei der Arzneimittelzulassung auch bei Tierversuchen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Zusätzlich werden die Kontrollen durch die Behörden verschärft. Einrichtungen, die Tierversuche mit Primaten (dazu zählen etwa Gorilla, Schimpanse und Orang-Utan) durchführen, werden künftig einmal jährlich kontrolliert.
2020 wurde der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland wegen Corona verboten. In manche Städten gab es darüber hinaus sogar Verbotszonen. Dieses Jahr sollte das unbedingt wieder so sein und ein Böllerverbot 2021 herrschen, fordern Umweltschützer, Tierschützer, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und einige Ärzte.
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