Neue Regeln fürs Skifahren in Italien - Helm und Versicherungsnachweis sind teils Pflicht
Skifahrerinnen und Skifahrer aufgepasst: Auf den Pisten in Italien gelten seit Januar neue Regeln. Für bestimmte Personen ist das Tragen eines Helms beispielsweise Pflicht.
Bild: Matthias Bein, dpa (Symbolbild)
Skifahrerinnen und Skifahrer aufgepasst: Auf den Pisten in Italien gelten seit Januar neue Regeln. Für bestimmte Personen ist das Tragen eines Helms beispielsweise Pflicht.
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Strengere Regeln zum neuen Jahr auf Italiens Skipisten: Der Helm wird für einige und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für alle Pflicht. Ein Überblick.
Skier und Stöcke auf der Piste sind klar, anders lässt es sich auch schlecht fahren. Ein bisschen Proviant oder Geld für die Einkehr in der Hütte – auch das haben sicherlich einige Wintersportlerinnen und -sportler dabei. Aber einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung? Ja, auf den Skipisten in Südtirol und ganz Italien ist das jetzt Pflicht.
Zum Januar hat die Regierung die Sicherheitsbestimmungen auf den Skipisten verschärft. Neben dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung ist auch das Tragen eines Helms für die bis 18-Jährigen verpflichtend.
Was seit Januar 2022 auf den Skipisten in Italien und Südtirol gilt
Skifahrerinnen und Skifahrer müssen einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung dabeihaben. Wer Mitglied in einer Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV) ist, hat laut dem DAV automatisch auch eine Sporthaftpflichtversicherung, die eintritt, „wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht“, schreibt der Verein. Der DAV empfiehlt auf seiner Webseite, den Mitgliedsausweis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Alpinen Sicherheits Service (ASS) auf der Piste immer mitzuführen.
Alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrerinnen und -fahrer bis 18 Jahre sind nach Angaben des Vereins zudem verpflichtet, einen Helm zu tragen. Der Helm müsse CE-zertifiziert sein. „Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen".
Ab 0,5 Promille bekommen alkoholisierte Skifahrende eine Geldbuße, schreibt der DAV auf seiner Webseite weiter. Ab 0,8 Promille gilt es sogar als Straftat, wer sich dann noch auf Skiern auf die Piste begibt.
Das droht bei Verstoß gegen die neuen Regeln auf den Pisten in Italien
Wer trotz fehlenden Versicherungsschutzes auf den Skipisten in Italien und Südtirol unterwegs ist, dem drohen laut dem ADACBußgelder in Höhe von 100 bis 150 Euro. Auch könne der Skipass entzogen werden. „Ob die eigenen Kinder mitversichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Police und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden“, schreibt der Automobilclub.
Und wie sieht es beim Alkohol aus? Wer mit einem Alkoholpegel ab 0,5 Promille auf der Skipiste erwischt wird, müsse mit einem Bußgeld zwischen 250 und 1000 Euro rechnen.
Gelten die neuen Regeln auch auf Skipisten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
Nein, bislang schreibt nur die italienische Regierung vor, dass ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden muss. Eine Helmpflicht gibt es auf deutschen Skipisten nicht, ebenso wenig in der Schweiz. In Österreich hat die Regierung zwar eine Helmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr festgelegt, doch die Umsetzung ist den Bundesländern überlassen.
In Tirol und Vorarlberg gebe es derzeit keine gesetzliche Regelung. Vorarlberg hat laut dem ÖTK lediglich eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Skihelmen ausgesprochen.
Ein Helm kann beim Skifahren zusätzlichen Schutz bieten.
Bild: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)
Diese Verhaltensregeln gelten international beim Skifahren
Beim Skifahren Rücksicht auf andere Wintersportlerinnen und -sportler nehmen: Jede Skifahrerin und jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass sie oder er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
Geschwindigkeit beim Skifahren dem Gelände anpassen: Jede und jeder Skifahrende muss auf Sicht fahren. Sie oder er muss die Geschwindigkeit und Fahrweise dem eigenen Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen anpassen.
Auf die richtige Fahrspur kommt es an: Die oder der von hinten kommende Skifahrende muss die Fahrspur so wählen, dass sie oder er vor ihm fahrende Skifahrerinnen und Skifahrer nicht gefährdet.
Überholen auch beim Skifahren nur mit ausreichend Abstand: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der der oder dem überholten Skifahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Erst schauen, dann auf eine Piste einfahren: Jede Skifahrerin und jeder Skifahrer, die oder der in eine Piste einfährt oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist.
An engen Stellen nicht anhalten: Jede und jeder Skifahrende muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Gestürzte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
Wer zu Fuß weiter will, muss am Rand laufen: Skifahrende, die aufsteigen oder zu Fuß absteigen, müssen den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
Beim Skifahren Schilder und Markierungenbeachten: Alle Skifahrenden müssen Markierungen und Ausschilderungen beachten.
Bei Skiunfall anhalten und helfen: Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
Ausweispflicht bei Skiunfällen: Skifahrerinnen und Skifahrer, ob Zeugen oder Beteiligte, ob verantwortlich oder nicht, müssen im Falle eines Unfalles ihre Personalien angeben.
Hinweis: Diese Verhaltensregeln gelten laut dem Internationalen Skiverband nicht nur für Skifahrerinnen und Skifahrer, sondern für alle Wintersportlerinnen und -sportler.
Bilderstrecke
Skifahren, rodeln und Co: So reagieren Sie bei Pistenunfällen richtig
Jedes Jahr kommt es im Winter zu zahlreichen Unfällen auf der Piste - und nicht selten enden diese mit Verletzten. Wie Sie den Betroffenen schnell und sicher helfen können, erfahren Sie in der Bildergalerie.
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Unfallstelle absichern - und zwar richtig: Damit andere Wintersportler gewarnt werden, muss die Unfallstelle deutlich erkennbar abgegrenzt sein. Stecken Sie dazu Skier, Skistöcke oder Snowboards in zehn Metern Entfernung oberhalb der Unfallstelle überkreuzt in den Schnee. ZusÃ...
Bild: Philipp von Ditfurth, dpa (Symbolbild)
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Erste Hilfe leisten: Zuerst sollten Sie den allgemeinen Zustand der betroffenen Person überprüfen. Ist sie noch bei Bewusstsein? Die Person laut ansprechen. Sollte sie sich zuerst nicht regen, dann vorsichtig an der Schulter berühren und sanft schütteln. Den Notruf tätigen u...
Bild: Robert Jaeger, dpa/epa/apa (Symbolbild)
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Sollte die Person nicht reagieren: Überprüfen Sie, ob sie noch atmet. Hierbei gilt: Hören, sehen, fühlen. Nehmen Sie vorsichtig den Helm ab und achten Sie dabei darauf, den Kopf nicht zu sehr zu bewegen, falls die Wirbelsäule verletzt wurde. Überprüfen Sie die Atmung de...
Bild: Mike Sturk, dpa (Symbolbild)
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Sollte die Person nicht mehr atmen: Mit der Wiederbelebung beginnen. Führen Sie dazu die Herzdruckmassage aus. Machen Sie den Oberkörper so gut es geht frei. Drücken Sie 30 Mal bei einer Frequenz von 100 bis 120 Schlägen pro Minute auf die Mitte des Brustko...
Bild: Joachim Hahne, dpa (Symbolbild)
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Bild: Joachim Hahne, dpa (Symbolbild)
Wichtig: Arbeiten Sie mit ausgestreckten Armen und dem eigenen Körpergewicht. Stützen Sie sich nie auf dem Brustkorb ab. Falls Sie eine Beatmung durchführen wollen: Legen Sie der Person eine Hand auf die Stirn. Daumen und Zeigefinger verschließen die Nase. Mit der anderen Ha...
Bild: Uwe Zucchi, dpa (Symbolbild)
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Stabile Seitenlage: Diese ist vonnöten, um den Gestürzten vor dem Ersticken zu bewahren, sollte er noch ohnmächtig sein. Drehen Sie die Person dazu auf die Seite und legen Sie den Arm im rechten Winkel ab. Danach ziehen Sie das gegenüberliegende Knie hoch. Legen Sie nun das ...
Bild: Stephan Jansen, dpa (Symbolbild)
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Notruf wählen und Rettungsdienste alarmieren: Gehen Sie ruhig und verständlich auf die W-Fragen ein. Wo ist der Unfall passiert? Was ist geschehen? Wie viele Personen wurden inwiefern verletzt? Wen kann man im Falle eines Rüc...
Bild: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild)
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Die meisten Handys können mittlerweile auch einen Notruf absetzen, wenn Sie kein Netz haben sollten. Sollten Sie jedoch kein Telefon zur Hand haben, nutzen Sie das Alpine Notsignal: Rufen Sie sechs Mal pro Minute oder machen Sie ein anderweitiges Hör- oder sichtbares Zeichen. B...
Bild: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)
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Diese Notrufnummern sollten Sie auf der Piste kennen