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Coronavirus: Harter Lockdown zu Ostern in Deutschland, kein Tourismus

Neue Corona-Regeln für das Allgäu und Deutschland

"Dritte Welle wird unterschätzt": Radikaler Lockdown über Ostern  - Urlauber ausgebremst

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    Der Lockdown wird verlängert. Vor allem über Ostern ändern sich die Corona-Regeln. Treffen mit mehreren Familienmitgliedern zu den Feiertagen sind untersagt.
    Der Lockdown wird verlängert. Vor allem über Ostern ändern sich die Corona-Regeln. Treffen mit mehreren Familienmitgliedern zu den Feiertagen sind untersagt. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Schnell-Check: Diese Corona-Regeln kommen jetzt

    • "Ruhepause": Zu Ostern soll es keine Lockerungen geben, Gründonnerstag und Karsamstag sollen zudem wie ein Sonn- und Feiertag behandelt werden (EInzelhandel schließt, nur Supermärkte sollen am Karsamstag öffnen)
    • In der Zeit sollen private Treffen auf maximal fünf Personen beschränkt werden
    • Kirchen und Religionsgemeinschaft sollen an Ostern nur Online-Angebote machen
    • Die sogenannte Notbremse soll in allen Hotspots konsequent umgesetzt werden
    • An Schulen soll deutlich mehr getestet werden - bis zu zweimal die Woche
    • Mallorca-Urlaub entschärft: Generelle Testpflicht vor dem Abflug nach Deutschland kommt
    • Tourismus im Inland wird auch in den Osterferien nicht möglich sein

    Neue Corona-Regeln in Deutschland: Die Lockerungen sind passé, der Shutdown wird verlängert. Die Inzidenzzahlen steigen - im Allgäu, wie auch im gesamten Bundesgebiet. Auch auf den Intensivstationen liegen wieder mehr Covid-Patienten. Deshalb beschlossen Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten in der Nacht zum Dienstag (23.3.) neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - auch über Ostern.

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, haben mit den Bund-Länder-Chefs weitere Schritte zu Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, haben mit den Bund-Länder-Chefs weitere Schritte zu Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Foto: Jesco Denzel, Bundesregierung, dpa

    Der seit mehr als drei Monaten geltende harte Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird insgesamt um drei Wochen bis zum 18. April verlängert. Am 12. April soll darüber beraten werden, wie es danach weitergeht.

    Die aktuellen Corona-Regeln für Deutschland im Überblick

    • Notbremse: Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte "Notbremse" konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt (hier alle Allgäuer Inzidenzwerte im Überblick). Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt. Liegt die Inzidenz drei Tage über 100, könnten härtere Maßnahmen so aussehen:
    • Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören
    • Kontakte: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra. Das gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 1. bis zum 5. April. Die weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese sieht für Regionen oder Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wieder ausgenommen.

    • Ostern: In der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der "Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne" darf am Karsamstag (3. April) öffnen. Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Eventuelle Öffnungsschritte nach dem am 3. März vereinbarten Fahrplan sollen frühestens am 6. April greifen. (Familienbesuche und Tagesausflüge - das ist über Ostern erlaubt)

    • Hotels im Inland bleiben zu: Tourismus im Inland wird auch in den Osterferien nicht möglich sein. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen für Urlauber geschlossen bleiben. Einige Bundesländer wollten ihren Bürgern Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements, Wohnwagen und Wohnmobilen möglich machen, sofern diese über eigene Sanitäreinrichtungen verfügen und das Essen in Eigenregie organisiert werden kann. Davon ist im Beschluss nichts mehr zu finden.

    • Reisen: Bund und Länder appellieren "eindringlich", auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von Covid-19-Varianten zu rechnen sei, "erwarten" Bund und Länder von allen Fluglinien "konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien".

      Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben - dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen.

    Regelmäßige Tests für Arbeitsplatz, Schule und Kita

    • Schnell- und Selbsttests: So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden.

    • Arbeitsplatz: Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, "mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche". Anfang April sollen die Wirtschaftsberichte Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.

    • Wirtschaftshilfen: Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.

    Lockerungen und Öffnungen in "Modellprojekten"

    • Modellprojekte können Öffnungen testen: In "zeitlich befristeten Modellprojekten" dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens "mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept" öffnen lassen.

    • Impfschutz: Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde am 12. April einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte "mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird".

    • Senioren-, Pflege- und Behindertenheime: Ungeimpfte Bewohner sollen schnell ein Impfangebot erhalten. Das Angebot des Bundes, etwa mit Bundeswehrsoldaten beim Testen zu helfen, steht weiter.

    • Nächste Schritte: Kanzlerin Angela Merkel will am 12. April wieder mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beraten.

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    Alles zur Corona-Krise im Newsblog der Allgäuer Zeitung.

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