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Elektromobilität: Wallbox-Überprüfung: Netzagentur sieht keine Gefahren

Elektromobilität

Wallbox-Überprüfung: Netzagentur sieht keine Gefahren

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    Die Bundesnetzagentur hat die elektrische Sicherheit von Wallboxen geprüft und festgestellt: Keine Gefahren für die Nutzerinnen und Nutzer. Auch die Funktechnik funktionierte. (Symbolbild)
    Die Bundesnetzagentur hat die elektrische Sicherheit von Wallboxen geprüft und festgestellt: Keine Gefahren für die Nutzerinnen und Nutzer. Auch die Funktechnik funktionierte. (Symbolbild) Foto: Henning Kaiser/dpa

    Bei einer Sicherheits-Überprüfung von sogenannten Wallboxen für das Aufladen von E-Autos hat die Bundesnetzagentur keine gefährlichen Mängel festgestellt. Alle geprüften Ladestationen hätten sicher in Betrieb genommen werden können, teilte die Behörde in Bonn mit. Bei der Benutzung habe man keine möglichen Gefahren entdeckt.

    Zu Hause installierte Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden in der Regel an einer Wand befestigt. Daher wird oft der englische Begriff Wallbox verwendet.

    Behörde: «Qualität und Sicherheit von Wallboxen immer wichtiger»

    Auch die Funktechnik habe funktioniert - es sei zu keinen Störungen gekommen, berichtete die Netzagentur weiter. Mängel fanden die Prüfer allerdings bei fehlenden Kennzeichnungen. «Die Elektromobilität wächst, deswegen wird die Qualität und die Sicherheit von Wallboxen immer wichtiger», erklärte Netzagentur-Präsident Klaus Müller laut der Mitteilung. Die Überprüfung nahm die Behörde zusammen mit dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW vor.

    Die Bundesnetzagentur ist bei Produkten mit Funktechnik zuständig für die Marktüberwachung. Bei diesen Geräten prüft sie auch die Sicherheit. Zahlreiche Wallboxen verfügen über einen drahtlosen Zugang in das Heimnetzwerk (WLAN), um etwa mit einer Solaranlage Daten auszutauschen.

    Ladestation auch für Mieter möglich

    Nicht nur Hausbesitzer können sich eine Wallbox montieren lassen. Laut Verbraucherzentrale können inzwischen auch Mieterinnen und Mieter mit festem Stell- oder Tiefgaragenplatz auf dem Gelände einer Wohnanlage die Installation einer Ladestation bei ihren Vermietern auf eigene Kosten verlangen.

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