Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Kriminalität: Strafbefehl für Pflegekraft nach Erotikvideo rechtskräftig

Kriminalität

Strafbefehl für Pflegekraft nach Erotikvideo rechtskräftig

    • |
    • |
    • |
    Eine Pflegekraft soll in einem Heim heimlich ein Erotikvideo produziert haben.
    Eine Pflegekraft soll in einem Heim heimlich ein Erotikvideo produziert haben. Foto: Sebastian Kahnert/dpa

    Ein Strafbefehl für eine Pflegekraft wegen des Drehs eines Erotikvideos während ihrer Arbeit in einem Pflegeheim in Unterfranken ist rechtskräftig. Die Angeklagte habe keinen Einspruch dagegen eingelegt, teilte der Direktor des Amtsgerichts in Bad Neustadt a.d. Saale auf Nachfrage mit. Das Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt den Strafbefehl gegen die 39-Jährige erlassen. Dieser sieht eine Geldstrafe von 2.500 Euro vor.

    Auf dem Pornovideo der Frau ist ein kognitiv beeinträchtigter Heimbewohner zu sehen - er soll nicht gewusst haben, dass zu sehen war. Die Tat soll sich zwischen Dezember 2022 und März 2024 ereignet haben, das Video sei live ins Internet übertragen worden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich die Beschuldigte dadurch der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gemacht.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden