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Streit um App-Rabatte: Nach Klage: Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben

Streit um App-Rabatte

Nach Klage: Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben

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    Auslöser des Streits war der Preis für «Lammlachse in Gewürzmarinade». Der beworbene Preis galt nur für Nutzer der firmeneigenen App. (Archivbild)
    Auslöser des Streits war der Preis für «Lammlachse in Gewürzmarinade». Der beworbene Preis galt nur für Nutzer der firmeneigenen App. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

    In seiner Werbung muss der Discounter Lidl immer den Preis für alle seine Kunden angeben - und nicht nur den für Nutzer der firmeneigenen App. Darauf haben sich das Handelsunternehmen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geeinigt. «Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt», teilten die Verbraucherschützer der Deutschen Presse-Agentur mit.

    App-Preise sorgten für Verwirrung

    Auslöser des Streits waren demnach «Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade», die Lidl für 5,50 Euro bewarb – allerdings nur für Nutzer der Lidl-Plus-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro habe zusätzlich darüber gestanden. Unklar blieb den Verbraucherschützern zufolge, welcher Preis für Kunden ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.

    Nachdem sich ein Kunde beschwert hatte, mahnten die Verbraucherschützer die Handelskette aus Neckarsulm bei Heilbronn wegen der Preisangabe ab. Lidl gab demzufolge aber keine Unterlassungserklärung ab. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn. Die Parteien einigten sich aber noch vor der mündlichen Verhandlung. Ähnliche Verfahren gibt es aktuell auch gegen den Discounter Penny und die Supermarktkette Rewe.

    Verbraucherzentrale: Preisangaben müssen eindeutig sein

    Die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt, teilte mit: «Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App». Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Mit solcher Werbung missachte der Discounter Vorgaben der Preisangabenverordnung. Eine Sprecherin von Lidl bestätigte den Vergleich. Darüber hinaus wollte sie sich nicht zu dem Verfahren äußern.

    In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür - im besten Fall - treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was Käufer wollen. Sie können so auch besser auf individuelle Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und das Kaufverhalten beeinflussen.

    Die Händler bieten Kunden verschiedene Vorteile erst an, wenn die sich in ihren Apps registrieren. (Archivbild)
    Die Händler bieten Kunden verschiedene Vorteile erst an, wenn die sich in ihren Apps registrieren. (Archivbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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