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Urteile: Größter Rinderstall darf vorerst nicht gebaut werden

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Größter Rinderstall darf vorerst nicht gebaut werden

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    Nach einem neuen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs muss ein Landwirt aus Ellwangen die Erweiterung seines Rinderstalls neu planen. (Symbolbild)
    Nach einem neuen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs muss ein Landwirt aus Ellwangen die Erweiterung seines Rinderstalls neu planen. (Symbolbild) Foto: Sven Hoppe/dpa

    Seit Jahren liegen die Pläne eines Landwirts aus Ellwangen für den größten Rinderstall in Baden-Württemberg in der Schublade. Da werden sie auch noch eine Weile liegen müssen, denn auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat der geplanten Erweiterung des Hofs kein grünes Licht gegeben. Er lehnte den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in einer unanfechtbaren Entscheidung als unbegründet ab.

    Die Stuttgarter Richter hatten die Genehmigung für den Stall durch das Landratsamt Ostalbkreis für rechtswidrig erachtet.

    Der Ellwanger Landwirt will seinen Stall von derzeit 888 auf 1484 Stellplätze erweitern und künftig etwa 20 000 Kubikmeter Gülle und Gärreste lagern können, doppelt so viel wie bislang. Allerdings hatte er die Erweiterung bereits 2017 beantragt. Inzwischen lägen die Pläne auf Eis, hieß es beim Hof auf Anfrage.

    Fehlende Untersuchungen rund um den Hof

    Laut Stuttgarter Klageentscheidung hat das Landratsamt den Stall genehmigt, ohne die Auswirkungen von Stickstoffeinträgen in das bereits zu hoch belastete Grundwasser ausreichend zu prüfen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Pläne des Landwirts das Grundwasser in der Umgebung des Stalls nicht schädigen könnten. Zwar wurde die Genehmigung nicht aufgehoben. Es müssten zunächst aber mögliche Grenzwertüberschreitungen untersucht werden.

    Zuvor hatte das Regierungspräsidium Stuttgart einen Widerspruch des BUND im Oktober 2021 gegen die Erweiterung abgelehnt. Daraufhin hatten die Naturschützer als Landesverband Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

    Aus Sicht der Vorsitzende des BUND Landesverbandes Baden-Württemberg, Sylvia Pilarsky-Grosch, verdeutlicht der Beschluss unter anderem, dass es sich die Behörde künftig in einer Vorprüfung von Umweltauswirkungen eines Vorhabens nicht zu leicht machen darf.

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