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Betrugsskandal in Seeg: Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth liegt beim BGH

Betrugsskandal in Seeg

Nach Revision des Seeger Bürgermeisters: So ist der Stand beim Bundesgerichtshof

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    In Seeg warten die Verantwortlichen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof.
    In Seeg warten die Verantwortlichen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof. Foto: Benedikt Siegert (Archiv)

    Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen den Seeger Bürgermeister Markus Berktold (CSU) ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah die Vorwürfe des gewerbsmäßigen Betrugs in Millionenhöhe und der Untreue als erwiesen an und verurteilte den Rathaus-Chef zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren.

    Berktold legte Revision gegen das Urteil ein. Der Anwalt von Berktold betonte mehrfach, dass er das Urteil für überzogen halte.

    Seeg: Zweiter Bürgermeister hoffte auf Entscheidung 2024

    Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Von dort heißt es, dass noch keine Entscheidung gefällt worden ist. Unklar sei auch, wann diese fallen könnte. In Seeg führt seit der Verhaftung von Berktold im Jahr 2023 der Zweite Bürgermeister Lorenz Schnatterer die Amtsgeschäfte. Er hatte auf eine Entscheidung des Gerichts noch im vergangenen Jahr gehofft.

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