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Buchenberg: Gohrensberg-Liftbetreiber scheitert in der höchsten Instanz mit Antrag auf Öffnung

Stundenweise Vermietung

Buchenberg: Gohrensberg-Liftbetreiber scheitert in der höchsten Instanz mit Antrag auf Öffnung

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    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnt die Öffnung des Gohrensberg-Skilifts bei Buchenberg ab. Der Betreiber Rudi Holzberger reagiert verständnislos.
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnt die Öffnung des Gohrensberg-Skilifts bei Buchenberg ab. Der Betreiber Rudi Holzberger reagiert verständnislos. Foto: Michael Munkler

    Ein Skiliftbetreiber im bayerischen Allgäu ist mit seinem Eilantrag auf eine stundenweise Vermietung nun auch höchstinstanzlich gescheitert. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag bestätigte, wies das Gericht die Beschwerde des Liftbetreibers aus Buchenberg (Landkreis Oberallgäu) gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg als unbegründet zurück (Az. 20 CE 21.415).

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