Die Beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten haben in der ersten Lockdown-Nacht zum Donnerstag 101 Bürger kontrolliert, die trotz Ausgangssperre nach 21 Uhr noch draußen unterwegs waren. Lesen Sie auch: Lockdown am Wochenende - das ist die Bilanz der Polizei
Die Allermeisten konnten einen „triftigen Grund“ dafür angeben, dass sie noch nicht zuhause gewesen sind. Dazu zählt etwa der Weg von oder zur Arbeitsstätte.
Lediglich acht offensichtliche Verstöße seien festgestellt worden, sagte Polizei-Pressesprecher Holger Stabik auf Anfrage unserer Zeitung. Und davon werde lediglich in einem Fall vermutlich ein Bußgeld fällig. Die anderen sieben Betroffenen brauchen nicht zu befürchten, 500 Euro bezahlen zu müssen. So hoch ist der Regelsatz für einen Verstoß gegen die Ausgangssperre. Zuständig für das Bearbeiten solcher Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz ist nicht die Polizei, sondern das jeweilige Landratsamt oder die Stadt. (Wir berichten in unserem über die Entwicklungen im Allgäu und der Welt.)
„Die Kontrollen werden generell mit Augenmaß durchgeführt“, verspricht Stabik. Demnach steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Verstoß möglicherweise zu einer Infektionsgefahr für andere geführt haben könnte. So werde beispielsweise wohl kaum an Heiligabend eine ältere Frau angezeigt, die sich um 21.20 Uhr noch draußen befindet und mit ihrem Rollator auf dem Weg nach Hause ist, konstruiert Stabik ein Beispiel. Es gehe darum, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Diese Linie werde auch über die anstehenden Feiertage weiterverfolgt. Fazit: Nicht in jedem Fall folgt einem Verstoß zwingend eine Anzeige.
Corona-Kontrollen im Allgäu: Es gibt einen „Einsatzschwerpunkt“
Auf der anderen Seite betont Polizeisprecher Stabik aber auch: „Wir kontrollieren gezielt.“ Er spricht in diesem Zusammenhang von einem „Einsatzschwerpunkt“. Kontrolliert wird im Übrigen auch, ob sich Einzelhändler an die angeordneten Schließungen halten. So erhielt die Polizei am Mittwoch Informationen über einen Autohandel und ein Kosmetik-Geschäft in Kempten, die trotz des verschärften Lockdowns geöffnet waren. Beide Branchen gehören nicht zu denen, für die eine Ausnahmeregelung gilt. Die betroffenen Geschäfte hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde nach Polizeiangaben geschlossen.
Ebenfalls in Kempten wurden am Mittwoch zwei Männer angetroffen, die von Haus zu Haus gingen und Telefonverträge verkaufen wollten. Das sei ihnen untersagt worden, teilte die Polizei mit. Denn bei dieser Tätigkeit an der Haustüre habe es ja direkte Kontakte gegeben, die ja gerade auf ein Minimum reduziert werden sollten.
Lockdown im Allgäu - was ist erlaubt, was nicht?
Eine ganz andere Frage treibt einen 51-Jährigen aus dem Oberallgäu um, der an Weihnachten Familienangehörige besuchen möchte. Er habe sich bereits eine Fahrkarte vom Allgäu nach Dortmund samt Rückfahrt gekauft und der gebuchte Zug komme am 27. Dezember um 0.36 Uhr am Hauptbahnhof in Kempten an. Ob er dann – trotz Ausgangssperre und weit nach 21 Uhr – noch zu seiner Wohnung nach Sulzberg fahren dürfe, fragt er. (Die ausführlichen Lockdown-Regeln finden Sie hier.)
Die Antwort ist relativ klar: Laut Polizei sind Flug- oder Bahnreisen mit einem Start oder Ende innerhalb der Ausgangssperre zulässig. Das betrifft auch den Weg zum jeweiligen Verkehrsmittel. Aber: Laut bayerischem Innenministerium gilt diese Ausnahmeregelung nur dann, wenn ein Ticket bereits vor dem 16. Dezember gekauft worden ist und nicht kostenlos storniert werden kann. In jedem Fall muss sich ein Reisender aber selbst auf den Hin- oder Rückweg machen, kann sich also beispielsweise nicht nach 21 Uhr vom Bahnhof abholen lassen. Dies ist laut Verordnung ausnahmsweise nur dann möglich, wenn es sich beim Reisenden um eine minderjährige oder „unterstützungsbedürftige“ Person handelt. Möglich wäre es aber, sich ein Taxi zu nehmen.
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