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Pflegebetrug in Seeg: Urteil gegen Bürgermeister Markus Berktold (CSU) rechtskräftig - Anwalt reagiert

Berktold ist auch kein Kreisrat mehr

Anwalt von Seeger Bürgermeister: „zutiefst enttäuschend“

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    Robert Chasklowicz (Bild Mitte) verteidigte den Seeger Bürgermeister vor dem Landgericht Nürnberg Fürth.
    Robert Chasklowicz (Bild Mitte) verteidigte den Seeger Bürgermeister vor dem Landgericht Nürnberg Fürth. Foto: Felix Futschik (Archivbild)

    Als „zutiefst enttäuschend“ bezeichnet Robert Chasklowicz, Anwalt des inhaftierten Seeger Bürgermeisters, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Wie berichtet, erteilte der BGH der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eine Absage. Damit ist Gemeindechef Markus Berktold (CSU) rechtskräftig verurteilt. Er muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Über zwei Jahre hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen.

    Anwalt von Seeger Bürgermeister reagiert auf BGH

    Trotz der Enttäuschung über das Ergebnis des BGH sei die Entscheidung nicht überraschend gewesen, teilt Chasklowicz mit - „angesichts der statistischen Erfolgsaussichten von Revisionen von etwa drei Prozent“. Und der Anwalt berichtet weiter: „Der Bundesgerichtshof hat sich mit dieser Entscheidung, die nicht einmal begründet wurde, aber meines Erachtens ziemlich schwergetan. Immerhin hat er dafür rund ein dreiviertel Jahr gebraucht.“

    Markus Berktold zu Haftstrafe verurteilt

    Berktold war im Januar 2024 zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hat laut Gerichtsurteil mit einem weiteren Täter illegal Geld aus dem Corona-Rettungsschirm erhalten. In dieser Zeit war der heute 50-Jährige neben seinem Bürgermeister-Amt rund um eine Seeger Pflegeeinrichtung tätig. Den Bürgermeisterposten verliert Berktold nun. In Seeg stehen in den kommenden drei Monaten Neuwahlen an.

    Außerdem saß Berktold auch im Ostallgäuer Kreistag. Sein Amt als Kreisrat verliert er nun auch, teilt ein Sprecher des Landratsamtes mit. Sein Nachfolger ist Michael Hailand, der bereits erklärt hat, das Amt anzunehmen. Er soll in der nächsten Sitzung bestellt und vereidigt werden.

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