Stand-up-Paddling (SUP) erfreut sich im Allgäu großer Beliebtheit, doch für die Nutzung der Boards auf regionalen Seen gelten teilweise Regeln, die Paddler beachten sollten. Und das nicht nur aus Rücksicht auf Natur und Tierwelt, sondern auch, um Bußgelder zu vermeiden. Auf vielen Allgäuer Seen ist Stand-up-Paddling grundsätzlich erlaubt, etwa auf dem Großen Alpsee bei Immenstadt, dem Grüntensee bei Oy-Mittelberg, dem Sonthofener Baggersee oder dem Forggensee.
SUP fahren auf dem Forggensee: Diese Regeln gibt es
Letzterer zählt zu den beliebtesten Paddelrevieren, allerdings gelten dort bestimmte Einschränkungen: Besonders in Bereichen mit Schiffsverkehr - beispielsweise entlang der Routen der Forggenseeschifffahrt - muss ausreichend Abstand gehalten werden. Außerdem dürfen Paddler Uferzonen wie Schilfgürtel oder Vogelbrutgebiete am Forggensee nicht befahren. Zudem sind der Schleichbach und die Lechmündung am Forggensee komplett tabu für SUP-Fahrer. Auch am Rottach-Speichersee bei Kempten gibt es Einschränkungen: der nordöstliche Bereich ist hier ganzjährig für Paddler gesperrt.

Auf diesen Allgäuer Seen ist Stand-up-Paddling verboten
In einigen Gewässern im Allgäu ist SUP jedoch nicht nur an bestimmten Stellen verboten, sondern vollständig. So besteht laut dem Bayerischen Rundfunk (BR) am Bannwaldsee, am Schwansee bei Füssen und am Alpsee bei Schwangau ein dauerhaftes Verbot für Stand-up-Paddling. Meist aus Gründen des Naturschutzes. Auf diesen Seen im Allgäu ist das Stand-up-Paddling komplett oder teilweise verboten:
- Bannwaldsee
- Schwansee
- Alpsee bei Schwangau
- Rottach-Speicher Kempten (nordöstlicher Bereich)
- Hopfensee (südliche Bucht)
- Forggensee (Schleichbach; Lechmündung)
Allgemeine Regeln zum Fahren von SUP
Zu den allgemeinen Regeln zählt, dass SUP-Boards auf bayerischen Gewässern mit Namen und Adresse des Besitzers versehen sein sollten. Am Bodensee beispielsweise ist das sogar Pflicht. Überall ist das zwar nicht verpflichtend, wird aber dringend von der Wasserschutzpolizei empfohlen. Darüber hinaus sollten Paddler möglichst am Ufer entlang fahren. Wer sich am Bodensee mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt, muss zudem eine Schwimmweste tragen oder zumindest mitführen. Schiffe, Schwimmer und andere Paddler sollten mit ausreichend Abstand passiert werden.
Paddler sollten außerdem Abstand zu geschützten Bereichen halten und niemals durch Schilf paddeln. Besonders in Naturschutzgebieten oder zur Brutzeit gefährdeter Vogelarten gelten saisonale Sperrzonen. Sobald diese von Wassersportlern missachtet werden, drohen den Verantwortlichen Geldbußen.

Alkohol auf einem Stand-up-Paddel?
Auch im Hinblick auf die Sicherheit gibt es einiges zu beachten: Wer sich aufs Board begibt, sollte schwimmen können, eine Sicherungsleine tragen und möglichst in Begleitung unterwegs sein. Das Tragen einer Schwimm- oder Rettungsweste wird empfohlen, ebenso wie ein wasserdicht verpacktes Handy für Notfälle. Besonders auf größeren Seen mit Wellengang, Wind oder Schiffsverkehr ist erhöhte Vorsicht geboten.
Nachts sind außerdem Beleuchtungsvorschriften zu beachten. Zudem gilt für SUP-Fahrer gleich wie für Autofahrer laut ADAC auch eine Promillegrenze von 0,5 Prozent. Diese Regel sollten SUP-Fahrer auf den Allgäuer Seen beachten:
- Name und Anschrift auf dem Bord (am Bodensee sogar Pflicht)
- Schwimmweste tragen bzw. mitführen (am Bodensee Pflicht, sobald man mehr als 300 Meter vom Ufer weg ist)
- Ausreichender Abstand zu Schiffen, Schwimmern und anderen SUP-Fahrern
- Nacht beleuchtet sein
- Promillegrenze von 0,5 Prozent

Zusammengefasst gilt: Wer mit Rücksicht auf Natur, andere Wassersportler und die geltenden Vorschriften unterwegs ist, kann die herrliche Seenlandschaft des Allgäus auf dem SUP in vollen Zügen genießen. Wer sich unsicher ist, sollte vorab bei örtlichen Behörden oder Wassersportvereinen nachfragen, ob der gewünschte See für Stand-up-Paddling freigegeben ist.
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