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Vogelgrippe: Landratsamt Oberallgäu verbietet Füttern von Wildvögeln - tote Tiere melden

Geflügelpest

Vogelgrippe: Landratsamt Oberallgäu verbietet Füttern von Wildvögeln - tote Tiere melden

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    Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, breitet sich in Bayern weiter aus. Das hat jetzt auch Konsequenzen für Geflügelzüchter im Oberallgäu (Symbolbild).
    Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, breitet sich in Bayern weiter aus. Das hat jetzt auch Konsequenzen für Geflügelzüchter im Oberallgäu (Symbolbild). Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild/Archiv)

    In Bayern greift die Vogelgrippe weiter um sich. Die Tierkrankheit, die auch für Menschen gefährlich werden kann, tritt seit Ende Oktober wieder verstärkt in Deutschland auf. Zunächst war der Erreger H5N8 bei mehreren Wildvögeln in Norddeutschland aufgetreten. Seit mehreren Wochen gibt es auch zunehmend Fälle im Freistaat.

    Im Unterallgäu wurden vor einigen Tagen bereits erste Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Vogelgrippe getroffen. Jetzt schließt sich das Oberallgäu an. In einer Allgemeinverfügung wurden mehrere Einschränkungen und Regeln für Geflügelhalter angeordnet, die bis zu 1000 Tiere halten:

    • Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen müssen gegen unbefugten Zutritt gesichert werden.
    • Geflügel-Ställe dürfen nur mit Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Diese muss nach dem Verlassen des Stalles unverzüglich abgelegt werden.
    • Schutzkleidung muss nach Gebrauch sofort gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unschädlich beseitigt werden.
    • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel müssen Geräte und Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden.
    • Gleiches gilt für genutzte Fahzeuge.

    Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis Oberallgäu ab sofort verboten.

    Oberallgäu: Füttern von Wildvögeln ist verboten

    Wildvögel dürfen im Oberallgäu nicht mehr gefüttert werden.

    Das Landratsamt Oberallgäu bittet Bürgerinnen und Bürger außerdem, tote Vögel dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

    Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt in wilden Wasservögeln hat. Die Krankheit ist grundsätzlich auch auf den Menschen übertragbar. Seit dem Jahr 2003 kam es der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge zu mehreren hundert Erkrankungen durch hoch pathogene aviäre Influenza A(H5N1)-Viren. Mehr als die Hälfte der erkrankten Menschen starb.

    Lesen Sie auch: Vogelgrippe in Bayern: Was man über die Geflügelpest wissen muss

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