„Wäre ich sein Anwalt, würde ich ihm dringend raten, sich in Deutschland verurteilen zu lassen“, sagt der Jurist mit Kanzlei in München. Denn in seiner Heimat könnte dem 30-jährigen Mann, der bestätigten Informationen der Polizei zufolge aus dem US-Bundesstaat Michigan stammt, die Todesstrafe drohen.
Vor einer Verurteilung durch ein deutsches Gericht käme eine Auslieferung aber ohnehin nicht in Betracht, sagt Rückel. Lediglich bei Straftaten von US-Soldaten in Deutschland sei es bislang dazu gekommen. „Das sind aber absolute Ausnahmen“, sagt Rückel. Grundsätzlich respektieren beide Staaten die gegenseitigen Zuständigkeiten bei Kriminalfällen. „Und die liegt in diesem Fall eindeutig beim Landgericht in Kempten“, sagt Rückel weiter.
Der 30 Jahre alter Tourist aus den USA hatte nach den bisherigen Erkenntnissen eine 21-Jährige und deren ein Jahr ältere Freundin in Schwangau in der Nähe der Marienbrücke in eine Schlucht gestoßen, die jüngere Frau starb später im Krankenhaus. Zuvor soll es zu einem Angriff und einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Das ist im Moment aber noch Gegenstand der Ermittlungen.
Attacke nahe der Marienbrücke: US-Amerikaner äußert sich vor dem Ermittlungsrichter
Vor dem Ermittlungsrichter hatte sich der 30-Jährige erstmals zu der Tat geäußert. Über den Inhalt der Aussage schweigen Polizei und Staatsanwaltschaft aber noch.
Zur Frage, ob der Mann aus dem Bundesstaat Michigan bereits ein Mal, etwa durch ein Sexualdelikt, strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, liegen laut Polizeisprecher Holger Stabik noch keine Erkenntnisse vor.

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Strafrechtsexperte Rückel hält eine Anklage wegen Mordes oder zumindest Totschlags für sehr wahrscheinlich. Nach Verurteilung könnte der Mann einen sogenannten Prisoner-Transfer beantragen, um die Strafe in seiner Heimat zu verbüßen. „Aber auch das würde ich ihm nicht raten, da die Zustände in den hiesigen Gefängnissen deutlich besser sind als in den USA“, sagt Rückel.
Nach Verbüßung von mindestens zwei Drittel seiner Gefängnisstrafe würde der 30-Jährige dann „ziemlich sicher abgeschoben“.
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