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15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots in Bayern

Einschränkung des Bewegungsradius

15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots: Diese Landkreise sind betroffen

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    Am Wochenende strömten tausende Menschen zu beliebten Ausflugszielen im südlichen Allgäu und im Kleinwalsertal. In Baad (Kleinwalsertal) war der Parkplatz am Samstag ab 8 Uhr voll.
    Am Wochenende strömten tausende Menschen zu beliebten Ausflugszielen im südlichen Allgäu und im Kleinwalsertal. In Baad (Kleinwalsertal) war der Parkplatz am Samstag ab 8 Uhr voll. Foto: Benedikt Siegert

    In den Corona-Hotspots in Bayern gilt ab Montag die 15-Kilometer-Regel. Wer in einer Gegend mit besonders hohen Infektionszahlen wohnt, darf sich bei Ausflügen nur noch in einem Radius von 15 Kilometern rund um seinen Wohnort bewegen. Gerade dort sei das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöht und damit auch die Gefahr, das Virus in andere Regionen zu tragen, begründete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Entscheidung, die der Bund und die Länder bei ihrem Corona-Gipfel getroffen hatten.

    Welche Kommunen betroffen sind, richtet sich nach den Zahlen, die das Robert Koch-Institut (RKI) in der Nacht zu Montag veröffentlicht. Die Regel gilt automatisch in Landkreisen und kreisfreien Städten, die den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschreiten.

    Diese Landkreise sind betroffen

    Am Sonntag (Stand: 00.00 Uhr) waren dies unter anderem die Landkreise Regen, Roth, Bayreuth, Coburg, Wunsiedel, Deggendorf und Berchtesgadener Land so wie die Städte Passau und Coburg. Eine Übersicht über die betroffenen Kommunen gibt täglich auch das Innenministerium im Internet.

    Bevor die neuen Regelungen am Montag Kraft traten, herrschte am Schwansee bei Schwangau großer Andrang.
    Bevor die neuen Regelungen am Montag Kraft traten, herrschte am Schwansee bei Schwangau großer Andrang. Foto: Benedikt Siegert

    Aufgehoben werden kann die Einschränkung des Aktionsradius erst dann, wenn die Infektionswerte an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 200 liegen.

    Ausnahmen bestätigen die Regel

    Doch es gibt auch Ausnahmen. Wer etwa Einkaufen geht, zur Arbeit fährt oder einen Arzt aufsuchen will, für den gilt die Einschränkung nicht. Die Behörden wollen damit vor allem touristischen Ausflügen einen Riegel vorschieben. In den vergangenen Wochen waren beliebte Ausflugsziele zum Teil regelrecht überrannt worden. Auch am Samstag und Sonntag hatte vielerorts Hochbetrieb geherrscht, so etwa im Spessart oder im Fichtelgebirge. Die zur Corona-Eindämmung vorgeschriebenen Abstände zu anderen Menschen konnten dort oft nicht eingehalten werden.

    Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte verstärkte Kontrollen an, etwa an Wanderer-Parkplätzen in der Voralpenregion oder im Bayerischen Wald. "Alle Unbelehrbaren müssen mit harten Sanktionen und hohen Geldbußen rechnen", erklärte der Minister. Bei einem Verstoß drohe ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

    Auch einige Regionen wollten reagieren, etwa im Bayerischen Wald. So kündigte der Landkreis Regen noch am Sonntag an, touristische Ausflüge in die Gegend zu untersagen. Davon ist auch die bei Bergwanderern und Skisportlern beliebte Arberregion betroffen.

    Lesen Sie auch: Bewegungsradius nur noch 15 Kilometer: Komme ich damit noch in die Allgäuer Berge?

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