Als im Dezember die Nachricht von einem möglichen Attentatsplan auf dem Augsburger Christkindlesmarkt bekannt wurde, war die Verunsicherung zunächst groß und die Adventsstimmung getrübt. Ein ausländischer Geheimdienst hatte die deutschen Behörden auf den 37-jährigen Ali G. aufmerksam gemacht. Weil nicht auszuschließen war, dass von dem Iraker eine terroristische Gefahr ausging, wurde er in Abschiebehaft genommen. Nun ist er weg. G. saß in einem Abschiebe-Flugzeug, das am Montagmorgen in den Irak flog. Das bestätigte das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen auf Anfrage unserer Redaktion.
Die Maschine startete am Flughafen Hannover-Langenhagen laut Flightradar um 9.18 Uhr mit Verspätung. Wegen des winterlichen Wetters musste das Charterflugzeug erst noch enteist werden. An Bord befanden sich 47 Menschen, die aus Deutschland in den Irak abgeschoben wurden. Aus elf Bundesländern waren die Frauen und Männer zu dem Flughafen in Niedersachsen gebracht worden. Unter ihnen befand sich auch Ali G. aus Augsburg. Er saß zuletzt in Eichstätt in Abschiebehaft.
Attentatsplan auf Christkindlesmarkt? Iraker Ali G. aus Augsburg in den Irak abgeschoben
G. war im März 2023 nach Deutschland eingereist und hatte einen Antrag auf Asyl gestellt. Der Iraker lebte in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Augsburger Innenstadt, betrieben von der Regierung von Schwaben. Ali G., so erzählte ein Mitbewohner unserer Redaktion, sei ein freundlicher Mann gewesen. Einer, der aber auch psychische Probleme gehabt haben soll. Dass der Iraker offenbar Kontakt zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterhielt, hatte niemand auf dem Schirm. Sehr wohl aber ein ausländischer Geheimdienst, der die deutschen Behörden auf den Mann aufmerksam machte.
Ali G. soll nicht nur gewaltverherrlichende Propagandavideos des IS verbreitet und in Chats darüber gesprochen haben, mit einem Auto über einen Weihnachtsmarkt zu fahren. Offenbar gab es auch Hinweise darauf, dass G. in Kontakt mit IS-Mitgliedern stand und dem Terrornetzwerk möglicherweise Geld zukommen ließ. Als der Iraker dann auch noch Fotos vom Augsburger Christkindlesmarkt machte, wuchs die Sorge der Sicherheitsbehörden vor einem möglichen Anschlag. Ali G. wurde in Abschiebehaft genommen.
Möglich machte das eine Vorschrift zur Gefahrenabwehr nach Paragraf 58a im Aufenthaltsgesetz. Eine Regelung im Ausländerrecht, die selten genutzt wird. Demnach kann ein Ausländer „aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ direkt in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Das ist nun am Montag erfolgt.
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