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Corona: Testpflicht nach Auffrischimpfung soll vorerst meist wegfallen

Booster-Impfung

Testpflicht für Dreifach-Geimpfte weitgehendst aufgehoben - vorerst

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    Bürger, die ihre Auffrischungs-Impfung bereits erhalten haben, sollen von den strengeren Corona-Zutritts-Regeln in weitem Maße befreit werden.
    Bürger, die ihre Auffrischungs-Impfung bereits erhalten haben, sollen von den strengeren Corona-Zutritts-Regeln in weitem Maße befreit werden. Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

    Für Geimpfte mit "Booster"-Auffrischimpfung sollen zusätzliche Testpflichten bei Corona-Zugangsregeln weitgehend wegfallen - vorerst bis zu einer Überprüfung der Maßnahme nach spätestens zwei Monaten.

    Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie der Vorsitzende der Länderminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, am Dienstag in München sagte.

    Die Maskenpflicht gilt in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Teilweise wird zwischen der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und einer medizinischen Maske unterschieden.
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    Bayern lockert die Corona-Regeln. Welche Vorschriften gelten aktuell im Freistaat? Hier die Übersicht.

    Einige Länder gehen schon so vor. Außerdem soll beim Zutritt zu medizinischen und Pflege-Einrichtungen zum Schutz der dortigen besonders verwundbaren Menschen weiterhin auch von "Geboosterten" zusätzlich ein negatives Testergebnis verlangt werden.

    Testpflicht entfällt für "Geboosterte": Ausnahme gilt für 2G plus

    Die Erleichterungen sollen spätestens nach zwei Monaten bewertet und gegebenenfalls entsprechend der Lagedynamik angepasst werden, sagte Holetschek. Konkret geht es um Corona-Regeln nach dem Modell 2G plus - also, wenn bei Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) auch von ihnen noch ein Test verlangt wird.

    2G gilt nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen unter anderem für Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen - ergänzend können auch noch 2G-plus-Vorgaben dazu kommen. Holetschek erläuterte, dass eine Befreiung davon 15 Tage nach der Booster-Impfung greifen könne. (Lesen Sie auch: Booster-Impfung Oberallgäu: Landratsamt wiederholt Sonder-Impfaktion)

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