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Früherer Start in die Sommerferien: So teuer ist Schulschwänzen in Bayern

Sommerferien 2025

Wir sind schon mal weg: Das kostet Schulschwänzen vor den Sommerferien

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    Wir sind dann mal früher weg: Doch wer früher mit seinen Kindern in die Sommerferien startet, muss mit hohen Bußgelden rechnen.
    Wir sind dann mal früher weg: Doch wer früher mit seinen Kindern in die Sommerferien startet, muss mit hohen Bußgelden rechnen. Foto: Song_about_summer, stock.adobe.com

    Pünktlich zu Ferienbeginn dehnen sich die Staus auf den Autobahnen, und die Preise für Flugtickets ziehen heftig an. Könnte man doch nur ein paar Tage früher wegfahren! Die Versuchung ist groß, das Kind einfach an den letzten Schultagen krankzumelden - viel findet ja nicht mehr statt. Ähnlich zu Beginn des Schuljahres: Da ließen sich die günstigeren Nachsaisonpreise mitnehmen und man könnte stressfrei auf leeren Straßen heimfahren. Erlaubt ist beides natürlich nicht.

    Manche Klassen sind vor den Sommerferien wegen Schwulschwänzern halbleer

    Flunkerurlaub gilt oft als Kavaliersdelikt. Doch er kann richtig teuer werden. Extra Schulschwänzer-Kontrollen gibt es vor allem in Bayern. Dort wird vor und nach den Schulferien regelmäßig nicht nur an den Flughäfen kontrolliert. Kann die Familie dann keine Befreiung von der Schule vorlegen, darf sie zwar ins Flugzeug steigen, bekommt aber nach den Ferien einen Bußgeldbescheid.

    Bei der Passkontrolle am Flughafen sehen die Beamten, ob da Schulkinder ausreisen, die eigentlich noch Unterricht haben. Zuletzt ist die Zahl der verhängten Bußgeldverfahren in einigen Bundesländern deutlich gestiegen. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 2024 über 8000 Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen eingeleitet – ein Anstieg um 45 Prozent in fünf Jahren. In Sachsen-Anhalt ist es ein Plus von 31 Prozent seit 2018/19.  

    Die Bußgelder für Schulschwänzen sind stark gestiegen

     
    Auch die Bußgelder sind stark gestiegen, weiß Tobias Klingelhöfer. Der Anwalt der Arag-Versicherung sammelt seit Jahren solche Bußgeldbescheide und ermittelte dabei ein deutschlandweites Preisgefälle: In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kostet so ein Verstoß bis zu 2500 Euro, in Thüringen zahlen Eltern bis zu 1500 Euro, in Sachsen 1250 Euro und in Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bis 1000 Euro. Hamburg berechnet 150 Euro pro Fehltag, im Wiederholungsfall 200 Euro. In NRW sind 80 bis 150 Euro pro Fehltag fällig, in Bremen 35 bis 250 Euro und obendrein eine Verwaltungsgebühr.

    In Bayern hängt die Strafe bisweilen davon ab, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil durch das Schuleschwänzen war: Wer also 1000 Euro an der Urlaubsreise gespart hat, der muss die Ersparnis gleich wieder herausrücken und darüber hinaus auch noch ein Bußgeld zahlen. Dabei werden beide Elternteile mittlerweile separat mit Bußgeldern belegt, die Familie muss so doppelt zahlen. 

    Schulen melden Fehlzeiten vor den Ferien konsequent

    Doch nicht nur die Bundespolizei, sondern auch viele Lehrer ziehen bei allzu offensichtlichen Urlaubsverlängerungen die Reißleine. Verfahren werden konsequenter verfolgt: Schulen melden Fehlzeiten konsequent, die Kommunen oder Bezirksregierungen leiten Bußgeldverfahren ein. Bei wiederholten Verstößen drohen strafrechtliche Konsequenzen. 

    Denn die Schulgesetze sprechen eine klare Sprache: „Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich“, heißt es etwa in Niedersachsen, „über Ausnahmen in dringenden Notfällen entscheidet der Schulleiter“.  Als begründete Ausnahme gelten in der Regel runde Geburtstage von Großeltern oder die Hochzeit einer Tante.

    Ein Stau ist kein Grund für eine Schulbefreiung

    Das Wahrnehmen günstiger Urlaubsangebote oder das Vermeiden eines Verkehrsstaus sind dagegen keine hinreichenden Gründe: „Grundsätzlich müssen Ferienreisen innerhalb der Ferien durchgeführt werden. Vorher gebuchte Flüge sind keine Begründung für einen Antrag auf Beurlaubung“, so formuliert es das Kultusministerium in Hannover. Husten, Schnupfen oder Bauchschmerzen taugen, solange sie nur von den Eltern bescheinigt werden, ebenfalls nicht als Entschuldigung. „Wenn Eltern ihre Kinder drei Tage vor beziehungsweise nach den Ferien krank melden, liegt der Verdacht nahe, dass eine Verlängerung der Ferien der eigentliche Grund ist“, erklärt das nordrhein-westfälische Schulministerium. Die Schule kann dann ein ärztliches Attest verlangen. 
     
    Lässt sich das nicht beibringen, kann die Schule das Ordnungsamt einschalten. Und das wiederum kann die oben genannten Bußgeldbescheide ausstellen. Die Schule hat darüber hinaus auch selbst Möglichkeiten, sich zu wehren: Auf der Liste der Sanktionsmöglichkeiten steht als erstes eine Verwarnung durch die Schulleitung. Im Wiederholungsfall kann die Schule das unentschuldigte Fehlen im Zeugnis eintragen.
     
    Doch egal, wie die Sanktion aussieht: Ein gutes Vorbild für ihre Kinder sind schummelnde Eltern definitiv nicht. Besser haben es Erziehungsberechtigte in der Schweiz: Dort gibt es zwei sogenannte „Jokertage” pro Schuljahr. Zwei Tage im Jahr können die Eltern also selbst ihrem Kind frei geben.

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