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Holetschek: Pflege-Impfpflicht wird stufenweise umgesetzt

Nach Hin und Her bei Pflege-Impfpflicht

Holetschek: So geht es nun mit der Pflege-Impfpflicht weiter

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    Holetschek: So geht es nun mit der Pflege-Impfpflicht weiter
    Holetschek: So geht es nun mit der Pflege-Impfpflicht weiter Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archiv)

    Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen soll in Bayern in den kommenden Monaten wie angekündigt langsam und schrittweise um- und durchgesetzt werden. So sieht es das Konzept vor, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht erarbeitet hat. Bayern wolle eine pragmatische Umsetzung "mit Augenmaß", teilte Holetschek nun am Dienstag mit. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht dagegen direkt ab 16. März.

    "Es war unabdingbar und richtig, dass Bayern in den vergangenen Wochen auf dem Weg zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Finger in einige offene Wunden gelegt hat", sagte Holetschek. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium seine Handreichung nun mehrfach überarbeitet. Mehrere, auch zentrale Fragen seien aber offen. "Bayern füllt diese Lücken nun selbst und vollzieht das Gesetz mit Augenmaß."

    Holetschek: Pflege-Impfpflicht wird stufenweise umgesetzt

    Konkret wird die die Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umgesetzt: Ab dem 16. März müssen die Einrichtungen zunächst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind oder sich aus medizischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten und die Chance einräumen, ihre Entscheidung zu überdenken. Ziel sei, noch möglichst viele bislang Ungeimpfte zu überzeugen, betonte Holetschek. Dabei setze man auch auf den neuen Novavax-Impfstoff, der bei einigen vielleicht auf Akzeptanz stoße.

    Die Maskenpflicht gilt in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Teilweise wird zwischen der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und einer medizinischen Maske unterschieden.
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    Auf das Beratungsangebot folgt dann eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. "In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden", erklärte das Ministerium.

    Gesundheitsminister: Im Einzelfall die Einrichtung anhören

    "Hierbei wird im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können", erläuterte Holetschek. "Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen muss stets gewährleistet bleiben." Auch rein zeitlich betrachtet bedeutet dies, dass niemandem eine rasche Kündigung droht. "Wir rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können", sagte Holetschek. Bei Neueinstellungen ergebe sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises dagegen direkt aus dem Gesetz - hier müsse also direkt ab 16. März ein Nachweis vorliegen.

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bundesweit Kritik auf sich gezogen, als er gesagt hatte, die neue einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zunächst "de facto" aussetzen zu wollen. Später betonte er: "Wir bleiben natürlich rechtstreu." In der Praxis wird es in Bayern aber nun tatsächlich längere Übergangsfristen geben.

    So reagieren Vertreter der Verbände

    Verbände-Vertreter reagierten zufrieden. "Wir sind erleichtert, dass die Einrichtungen nun Planungssicherheit haben, und werden alle Möglichkeiten nutzen, weitere Mitarbeiter von einer Impfung zu überzeugen", sagte der Vorsitzende der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, Georg Sigl-Lehner. Thomas Karmasin, Vizepräsident des Landkreistags, betonte: "Wir hoffen, dass wir mit dem vorgesehenen Verfahren auch für die Kommunen eine praktikable Lösung an der Hand haben." Die Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern, Barbara Stamm, sagte: "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nun, so hoffen wir, auf einem guten Weg." Die Vollzugshinweise erschienen praktikabel und könnten den Einrichtungen die nötige Planungssicherheit geben.

    Holetschek und die Verbände bekräftigten aber gleichermaßen, dass auf die einrichtungsbezogene nun eine allgemeine Impfpflicht folgen müsse. Es sei "Transparenz in der Frage notwendig, ob die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen zu lassen", sagte etwa der Landesgeschäftsführer des Bayerisches Rotes Kreuzes, Leonhard Stärk. Holetschek kritisierte: "Es war stets klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht der allgemeinen Impfpflicht nur vorausgehen sollte. Jetzt ist nicht einmal mehr klar, ob und wenn ja in welcher Form die allgemeine Impfpflicht überhaupt kommt." Auch dies sei "ein Armutszeugnis für die Bundesregierung", sagte er.

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