Eine Frau aus München versucht seit Jahren, einen Prozess gegen einen Mann zu erzwingen, dem sie Vergewaltigung vorwirft - damit ist sie jetzt auch am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie sieht sich durch die Einstellung der Ermittlungen in Grundrechten verletzt. Die Richter können aber nicht erkennen, dass die Entscheidungen der Staatsanwaltschaften und des Münchner Oberlandesgerichts dem Anspruch auf effektive Strafverfolgung nicht gerecht würden. Die Verfassungsbeschwerde wurde auch wegen inhaltlicher Defizite nicht zur Entscheidung angenommen, wie aus dem nun veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (Az. 2 BvR 1510/20)
Prozess gescheitert - Hintergründe zur Tat
Die Frau war im April 2013 in München ausgegangen. Auf dem Heimweg lernte sie einen Mann kennen und ging mit ihm in eine Bar. An das, was danach passierte, kann sie sich nach eigenen Angaben kaum noch erinnern. Nach ihrer Aussage war sie später mit zwei Männern in einem Park und hatte mindestens mit einem von ihnen Geschlechtsverkehr. Die Frau geht davon aus, dass man ihr K.-o.-Tropfen verabreicht hat.
Die Staatsanwaltschaft München I nahm mehrfach Ermittlungen wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Widerstandsunfähigen auf, stellte diese aber am Ende immer wieder ein. 2018 führte zwar eine DNA-Spur zu einem Verdächtigen. Die Frau war in der Nacht aber stark betrunken und hatte sich nach eigenen Angaben nicht gewehrt und auch nicht gesagt, dass sie keinen Sex wolle. K.-o.-Tropfen konnten rechtsmedizinisch nicht nachgewiesen werden.
Sachverhalt aufklären ist ausreichend
Nach Ansicht der Verfassungsrichter geht es hier zwar um den Verdacht einer erheblichen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung werde aber nicht allein durch Erhebung einer Anklage genügt. Oft könne es ausreichend sein, den Sachverhalt aufzuklären und Beweise zu sichern.
Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht, weil die Frau im Internet einen Spendenaufruf gestartet hatte. Eine Petition unterschrieben fast 100.000 Menschen. Die Frau wollte damit auch Vorbild für andere Opfer sein, ihren Kampf um Gerechtigkeit nicht aufzugeben.
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