Gerichtsprozess

Prozess um Kirchenasyl für abgelehnten Flüchtling: Mönch wird freigesprochen

Die Benediktinerabtei Münsterschwarzach. Weil die Abtei einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, muss sich ein Mönch vor Gericht verantworten.

Die Benediktinerabtei Münsterschwarzach. Weil die Abtei einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, muss sich ein Mönch vor Gericht verantworten.

Bild: Karl-Josef Hildenbrand

Die Benediktinerabtei Münsterschwarzach. Weil die Abtei einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, muss sich ein Mönch vor Gericht verantworten.

Bild: Karl-Josef Hildenbrand

Droht eine Abschiebung, ist Kirchenasyl für Migranten die letzte Hoffnung. Automatisch sicher sind sie dort nicht. Wer Unterschlupf gewährt, kann vor Gericht landen.
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dpa
26.04.2021 | Stand: 12:25 Uhr

Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2400 Euro gefordert, das Gericht folgte dem am Montag jedoch nicht.

Weil die Benediktinerabtei Münsterschwarzach einem von Abschiebung bedrohten Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, musste sich ein Mönch am Montag vor Gericht verantworten. Die Flüchtlingsarbeit wurde von dem Angeklagten koordiniert, wie eine Sprecherin des katholischen Ordens im Vorfeld erklärte. Das Verfahren findet am Amtsgericht Kitzingen statt, nur ein Verhandlungstag ist angesetzt.

Die Benediktinerabtei in Schwarzach am Main (Landkreis Kitzingen) hatte im August 2020 den im Gazastreifen geborenen Flüchtling aufgenommen. Nach dem Dublin-Verfahren sollte der junge Mann nach Rumänien zurück, sagte der Rechtsanwalt des Mönchs. Dort habe er die Europäische Union zum ersten Mal betreten und sich registriert.

Vorwurf gegen den Mönch: Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt

Dieses Land ist auch für den Asylantrag zuständig. Wird der Betreffende in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er also in das Einreiseland zurückgeschickt werden. So soll sichergestellt werden, dass ein Asylantrag nur von einem Mitgliedsstaat geprüft wird. Das Regelwerk wurde 1990 in der irischen Hauptstadt Dublin vereinbart.

Der Vorwurf gegen den Mönch lautete Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderliche Aufenthaltstitel. Zum Gerichtsverfahren kam es, da die zuständige Richterin eine Hauptverhandlung für erforderlich hielt und einen von der Staatsanwaltschaft ausgestellten Strafbefehl gegen den Mönch nicht unterschrieben hatte.

Verteidiger Franz Bethäuser sprach von einer "Signalwirkung" des Urteils. Immer wieder wenden Kritiker ein, dass nur die bayerische Justiz in dieser Härte gegen Geistliche und Ordensangehörige vorgeht. Erstmals, so Bethäuser, sei jetzt ein solcher Fall vor einem Amtsgericht verhandelt worden. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte gegen das Urteil Berufung oder direkt Revision einlegen.

Kirchenasyl: Eine christliche Tradition zur humanitären Hilfe

Kirchenasyl ist eine christliche Tradition zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten, wie es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) heißt. Kirchen versuchen damit, aus ihrer Sicht besonders verletzliche und schutzbedürftige Migranten vor einer Abschiebung zu bewahren.

Seit August 2018 sind die Kirchen dazu verpflichtet, für jeden Kirchenasylfall ein Härtefalldossier beim Bamf einzureichen. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest - wie in dem vorliegenden Fall -, müssen abgelehnte Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen. Ob der Flüchtling noch in der Abtei wohnt, ist laut Gericht unklar.

Die Ausländerbehörden haben für eine Überstellung des Betroffenen in das zuständige EU-Land in der Regel sechs Monate Zeit. Nach Ablauf der Frist haben die Migranten, bis dato womöglich im Schutz der Kirchen lebend, ein Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland.

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