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Dritter Tag im Schuhbeck-Prozess: Gläubiger fordern 27 Millionen

Prozess

Gläubiger fordern 27 Millionen von Schuhbeck – Gericht verkürzt das Verfahren

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    Alfons Schuhbeck am Mittwoch im Gerichtssaal. Er wirkte etwas gelöster als sonst.
    Alfons Schuhbeck am Mittwoch im Gerichtssaal. Er wirkte etwas gelöster als sonst. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Im Prozess gegen den früheren TV-Koch und Gastronomen Alfons Schuhbeck wird ein Teil des Verfahrens eingestellt. Diesen Beschluss hat das Münchner Landgericht am dritten Prozesstag verkündet. Nicht weiter verfolgt werden – vereinfacht formuliert – einige Vorwürfe des Subventionsbetrugs und des Betrugs im Zusammenhang mit Coronahilfen. Es geht dabei unter anderem um Fälle, in denen der Ex-Koch zwar versucht haben soll, unberechtigt an Coronahilfen zu kommen, aber daran scheiterte.

    Das Gericht selbst hatte eine solche „Verschlankung“ des Prozesses angeregt, die Staatsanwaltschaft folgte dem Vorschlag. Das heißt nicht, dass die Vorwürfe gegen Schuhbeck nicht zutreffen. Aber sie stellen nicht den Schwerpunkt des Verfahrens dar und würden deshalb im Fall einer Verurteilung auch nicht stark ins Gewicht fallen. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt die Staatsanwaltschaft den Schritt damit, „dass sich der Angeklagte trotz seiner schweren Erkrankung dem Verfahren voll umfassend stellt und zu den Hauptverhandlungsterminen erscheint“. Auch der Vorsitzende Richter Uwe Habereder verwies auf Schuhbecks schlechten Gesundheitszustand und legte ihm positiv aus, dass der gefallene Gastrostar zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.

    Dritter Prozesstag: Schuhbeck trifft auf seinen Insolvenzverwalter

    Alfons Schuhbeck wirkte am Mittwoch gelöster als an den ersten beiden Prozesstagen. Er schien seine Umgebung wahrzunehmen, grüßte am Anfang sogar die Fotografen, lächelte ein wenig.

    Das änderte sich, als sein Insolvenzverwalter Max Liebig als Zeuge vor die Richterinnen und Richter trat. Was er berichtete, ist eine Chronologie von Schuhbecks Scheitern als Unternehmer. Die Buchführung seiner Unternehmen sei „nahezu wertlos“ gewesen, sagte Liebig, die Buchungen stellten sich als so fehlerhaft dar, dass Liebigs Team faktisch nicht damit arbeiten konnte. „Einen echten Wert hatten die Unternehmen im Insolvenzverfahren nicht mehr“, so Liebig weiter. „Sie lebten davon, dass sie aktiv waren und operativ tätig waren, aber einen Wert gab es nur in der Marke Alfons Schuhbeck.“ Zudem häufte der frühere Großgastronom mit seinen Firmen einen riesigen Schuldenberg an. Die Forderungen seiner zahlreichen Gläubiger belaufen sich auf insgesamt 27 Millionen Euro. Liebig geht davon aus, dass nur ein Bruchteil der geforderten Summe zurückgezahlt werden kann. Aktuell verwaltet der Münchner Experte acht insolvente Unternehmen Schuhbecks. Drei von seinen ehemaligen Betrieben werden mittlerweile von anderen Unternehmern weitergeführt: Schuhbecks Gewürze, der Partyservice und die Am Platzl GmbH, die sein Sternelokal Südtiroler Stuben betrieb.

    Von der „Marke Schuhbeck“ ist kaum mehr etwas übrig. Der Ex-Sternekoch und Fernseh-Entertainer leidet unheilbar an Krebs, ein Tumor konnte bei einer Operation nicht vollständig entfernt werden. Wegen der medizinischen Behandlung befindet er sich gerade auch nicht in einer Zelle der JVA Landsberg, sondern in Freiheit.

    Ohne Strafe kommt Alfons Schuhbeck nicht davon

    Dass Alfons Schuhbeck durch die Teileinstellung ohne Strafe davonkommt, ist ausgeschlossen. Die Anklage gegen ihn umfasst 92 Seiten, die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft mehr als 40 Bände. Entsprechend bleibt noch eine große Zahl an Vorwürfen übrig. Der heute 76-jährige Schuhbeck soll unter anderem über Jahre hinweg nicht gemeldet haben, dass mehrere seiner Firmen längst zahlungsunfähig waren. Außerdem soll er mehrere Hunderttausend Euro an staatlichen Coronahilfen erfolgreich abgegriffen und zweckentfremdet haben.

    Der Vorsitzende Richter Uwe Habereder hat schon angekündigt, dass Alfons Schuhbeck mit einer Haftstrafe von mindestens vier Jahren und höchstens vier Jahren und acht Monaten rechnen muss. Sie wird allerdings mit der Gefängniszeit von drei Jahren und zwei Monaten verrechnet, die Schuhbeck bereits wegen Steuerhinterziehung absitzen muss.

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