Im Prozess gegen einen polnischen Hilfspfleger wegen Mordes an Patienten hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert. Zudem beantragte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Landgericht München I. die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Sie sah es nach 46 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass sich der 38 Jahre alte Angeklagte in drei Fällen des Mordes schuldig gemacht hat. Hier sei eine hohe Insulingabe durch den Hilfspfleger ursächlich für deren Tod gewesen. Der Tod dieser Menschen könne dem Angeklagten "objektiv zugerechnet" werden. In zwei weiteren Fällen geht die Anklage von versuchtem Mord aus.
In vier Fällen verlangte die Anklagevertreterin jedoch Freispruch. Hier könne nicht genau nachgewiesen werden, ob eine Insulingabe zum Tod führte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.
Der 38 Jahre alte Angeklagte sei kaltblütig und empathielos vorgegangen, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag zu Beginn ihres voraussichtlich mehrstündigen Vortrags. Er sei kein Pfleger. "Er ist ein Serienmörder."
Opfer Überdosis Insulin gespritzt
Der an Diabetes II leidende Mann habe seinen pflegebedürftigen, aber nicht zuckerkranken Patienten an verschiedenen Tatorten in ganz Deutschland eine Überdosis Insulin gespritzt und dabei den möglichen Tod der Menschen in Kauf genommen. Die Pflegebedürftigen hätten nicht mit einem Angriff auf ihr Leben gerechnet - just nicht von einer Pflegekraft, die zu ihrer Unterstützung eingestellt war. Nach den Taten nahm der Angeklagte diverse Dinge mit: Bargeld, Schmuck, aber auch Wein, Parfüm, Seife, Waschmittel, Klopapier und Klobürsten.
Der gelernte Schlosser war in einem Crashkurs zum Hilfspfleger ausgebildet worden. Die Arbeit sei ihm jedoch zu beschwerlich gewesen, sagte die Staatsanwältin. Von Anfang an sei er nicht gewillt gewesen, die Arbeit auszuführen.
Er habe vielmehr die "Tätigkeit lediglich als Türöffner zu deutschen Haushalten und ihren Wertgegenständen" nutzen wollen. Aufgrund seiner Körperfülle habe der Mann die Arbeit teils auch gar nicht ausführen können. "Die Arbeit überforderte ihn sowohl physisch als auch psychisch."
Der Fall weckt im Allgäu Erinnerungen an den spektakulären Prozess gegen Krankenpfleger Stefan L.: Wegen Mordes in 29 Fällen verurteilte die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts den „Todesengel von Sonthofen“ am 6. November 2006 nach einem langwierigen Strafprozess zu lebenslanger Haft.