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Staatsanwalt ermittelt gegen mögliche Superspreaderin von Garmisch

Nach Kneipentour

Staatsanwalt ermittelt gegen mögliche Superspreaderin von Garmisch

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    Nach einem heftigen Corona-Ausbruch in Garmisch-Partenkirchen ist noch unklar, mit welchen Konsequenzen die mutmaßliche Verursacherin rechnen muss.
    Nach einem heftigen Corona-Ausbruch in Garmisch-Partenkirchen ist noch unklar, mit welchen Konsequenzen die mutmaßliche Verursacherin rechnen muss. Foto: Lino Mirgeler, dpa

    Nach einem schweren Corona-Ausbruch in Garmisch-Partenkirchen ermittelt die Staatsanwaltschaft München II gegen eine Frau, die trotz Quarantäne unterwegs war und mutmaßlich zur "Superspreaderin" wurde. Dabei gehe es um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung, teilte Oberstaatsanwältin Andrea Mayer am Montag mit. "Was im Raum steht, ist eine mögliche Verletzung der Quarantänevorschriften."

    Die 26-jährige US-Amerikanerin, die in Garmisch-Partenkirchen lebt, soll trotz Krankheitszeichen durch Kneipen gezogen sein und könnte dabei mehrere Menschen angesteckt haben. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte Konsequenzen für sie. "Garmisch-Partenkirchen ist ein Musterfall für Unvernunft", sagte Söder in München. Der Fall sei Beispiel dafür, wie schnell sich Infektionen verbreiten könnten. "Dieser Leichtsinn muss auch Konsequenzen haben." Es sei deshalb sinnvoll, mit "hohen Bußgeldern" zu agieren.

    26-Jährige hätte in Quarantäne bleiben müssen

    Die 26-Jährige hatte nach Angaben des Landratsamts auf der Kneipentour bereits Krankheitssymptome. Sie hatte einen Corona-Test gemacht und eigentlich die Auflage, bis zum Ergebnis in Quarantäne zu bleiben. In Bayern kann bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen ein Bußgeld von 2000 Euro verhängt werden. Söder erklärte jedoch, dass geprüft werden müsse, inwiefern dies auch für die US-Amerikanerin gelte.

    Die Anklagebehörde geht bei ihren Ermittlungen zunächst davon aus, dass die deutsche Justiz zuständig ist. "Es ist, soweit ich das im Moment sehe, auch seitens der amerikanischen Behörden unstrittig, dass die deutsche Justiz zuständig ist", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

    1000 Menschen lassen sich testen

    Seit Freitag hatten sich bis Montag etwa 1000 Menschen in Garmisch-Partenkirchen auf das Virus testen lassen, die Ergebnisse werden für Dienstag erwartet. Die Frau arbeitete in einem Hotel für US-Soldaten und deren Familien. Die Ferienunterkunft wurde am Montag für zwei Wochen geschlossen, nachdem mehrere Beschäftigte positiv getestet wurden, wie das Hotel auf seiner Homepage mitteilte.

    Dem Landratsamt zufolge wurden in dem Hotel 24 Menschen positiv getestet. Unklar ist jedoch, ob die Frau sie angesteckt hat - oder ob jemand anders der erste Fall war. Die 26-Jährige war nach Angaben der Behörde aus einem Urlaub in Griechenland zurückgekehrt. Ob sie sich auf der Reise angesteckt hat oder in Garmisch, war ebenfalls unklar. Als Superspreader (deutsch: Superverbreiter) gilt bei einer Epidemie, wer eine ungewöhnlich hohe Zahl von anderen Menschen ansteckt.

    49 neue Corona-Fälle

    In den vergangenen sieben Tagen gab es nach Angaben der Behörden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen 49 neue Corona-Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner lag bei 55,39 und damit über dem kritischen Wert von 50. Bei diesem Wert müssen nach Vereinbarung von Bund und Ländern Maßnahmen umgesetzt werden. Dem Landratsamt zufolge gibt es im Landkreis derzeit 56 Infizierte. Eingeschlossen seien auch Menschen, die nicht im Landkreis wohnen, sich derzeit aber dort aufhalten.

    Bereits am Freitag hatte das Landratsamt für die rund 26 000 Einwohner zählenden Marktgemeinde Beschränkungen für das öffentliche Leben verhängt. Alle Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen. Nur noch maximal fünf Personen dürfen sich im öffentlichen Raum gemeinsam treffen - das gilt auch für alle Gastronomiebetriebe. "Wir versuchen das Nachtleben einzudämmen, die normale Gastronomie aber nicht zu blockieren", sagte ein Sprecher. Für Privatveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl auf höchstens 50 Personen in geschlossenen Räumen oder 100 Personen unter freiem Himmel beschränkt.

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