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Verwaltungsgerichtshof lockert Lockdown-Vorschrift für Fitnessstudios

Fitnessstudios dürfen wieder öffnen

Verwaltungsgerichtshof lockert Lockdown-Vorschrift für Fitnessstudios

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    Eine Frau mit Maske trainiert in einem Fitnessstudio an einer Beinpresse. Die Fitnessstudios in Bayern dürfen wieder öffnen.
    Eine Frau mit Maske trainiert in einem Fitnessstudio an einer Beinpresse. Die Fitnessstudios in Bayern dürfen wieder öffnen. Foto: Marius Becker, dpa (Archivbild)

    Ungeachtet der Forderungen aus der Medizin nach strikteren Regelungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Corona-Regeln gelockert. Im Teil-Lockdown dürfen Fitnessstudios unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen, entschied das Gericht am Donnerstag. Der Entscheidung zufolge verstößt die komplette Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

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