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Verwaltungsgerichtshof lockert Lockdown-Vorschrift für Fitnessstudios

Fitnessstudios dürfen wieder öffnen

Verwaltungsgerichtshof lockert Lockdown-Vorschrift für Fitnessstudios

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    Eine Frau mit Maske trainiert in einem Fitnessstudio an einer Beinpresse. Die Fitnessstudios in Bayern dürfen wieder öffnen.
    Eine Frau mit Maske trainiert in einem Fitnessstudio an einer Beinpresse. Die Fitnessstudios in Bayern dürfen wieder öffnen. Foto: Marius Becker, dpa (Archivbild)

    Ungeachtet der Forderungen aus der Medizin nach strikteren Regelungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Corona-Regeln gelockert. Im Teil-Lockdown dürfen Fitnessstudios unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen, entschied das Gericht am Donnerstag. Der Entscheidung zufolge verstößt die komplette Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

    Der Staatssekretär im bayerischen Gesundheitsministerium, Klaus Holetschek (CSU), sagte in einer ersten Reaktion, die Regierung prüfe die Gerichtsentscheidung. Für die Staatsregierung gelte: "Bei dem derzeitigen besorgniserregenden Anstieg der Neuinfektionen muss der Infektionsschutz absoluten Vorrang haben."

    Betreiber eines bayerischen Kinos mit Gastronomie scheiterte vor Gericht

    Der Betreiber eines bayerischen Kinos mit Gastronomie ist dagegen mit seinem Anliegen, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine einstweilige Verfügung gegen die Schließung zu erreichen, gescheitert. Eine Verfassungsbeschwerde sei nur hinsichtlich der Gastronomie zulässig, hier sei eine eingehendere Prüfung notwendig.

    Die Gefahren der Corona-Pandemie seien "weiterhin sehr ernst zu nehmen". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitrügen. Die Richter verwiesen außerdem darauf, dass die Schließungen Teil eines größeren Gesamtkonzepts seien und der Staat zum Gesundheits- und Lebensschutz grundgesetzlich verpflichtet sei.

    Darf die AfD ihren Parteitag ausrichten?

    Diskussionen gibt es weiterhin über die Ausrichtung eines Parteitages der AfD, der am 21. November in Greding in Mittelfranken geplant ist. Dort sollen Hunderte Menschen zusammenkommen. Der zuständige Landkreis Roth diskutiert gerade, unter welchen Auflagen eine solche Veranstaltung möglich sein könnte. Eine Entscheidung wird an diesem Freitag erwartet.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab in seiner Entscheidung zu den Fitnessstudios einem Eilantrag eines Inhabers zum Teil statt und setzte die Regelung in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. In seiner Entscheidung ging der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass Inhaber durch die Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios wertete das Gericht demnach als nicht verhältnismäßig.

    Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.

    Betrieb von Fitnessstudios nur stark eingeschränkt möglich

    Eine Außervollzugsetzung der restlichen Beschränkungen des Freizeit- und Individualsports lehnten die Richter ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige aus Gründen des Schutzes von Leben und Gesundheit diese Beschränkungen. Damit sei auch der Betrieb von Fitnessstudios nur in einem stark eingeschränkten Umfang möglich, so der VGH. Gegen den Beschluss können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

    Die FDP-Fraktion im Bundestag begrüßte die Entscheidung umgehend. "Das Urteil zeigt, auf welch tönernen Füßen der Teil-Lockdown steht und dass Bund und Länder mit weiteren gerichtlichen Korrekturen ihrer unverhältnismäßigen und sachlich teilweise ungenügend begründeten Politik rechnen müssen", sagte Fraktionsvize Michael Theurer.

    Forderungen nach strikteren Corona-Regeln aus der Medizin

    Auch von den Grünen kam Zustimmung zu der Gerichtsentscheidung. "Es ist wichtig, dass dieser leider notwendige Lockdown auch ausgewogen und in allen Bereichen verhältnismäßig durchgeführt wird", sagte Toni Schuberl, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion. "Gleichzeitig begrüße ich auch, dass die grundsätzlichen Beschränkungen im Sport erhalten bleiben."

    Aus der Medizin kommen dagegen immer mehr Forderungen nach strikteren Corona-Regelungen - in der Sorge um die Aufrechterhaltung eines geordneten Krankenhausbetriebes. "Damals, in der ersten Welle, hatten wir einen ausgerufenen Katastrophenfall, einen totalen Lockdown, die politische Vorgabe, verschiebbare Eingriffe nicht durchzuführen und eine wirtschaftliche Absicherung für die finanziellen Ausfälle, die damit verbunden waren", schreibt der Corona-Koordinator des Klinikums Fürth in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). "Jetzt haben wir nichts davon!" Auch das Robert Koch-Institut in Berlin hatte zuletzt davor gewarnt, dass Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen könnten.

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