Ungeachtet der Forderungen aus der Medizin nach strikteren Regelungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Corona-Regeln gelockert. Im Teil-Lockdown dürfen Fitnessstudios unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen, entschied das Gericht am Donnerstag. Der Entscheidung zufolge verstößt die komplette Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen