Mit einem Thema, das alle Kommunen in der Region derzeit umtreibt, hat sich der Lamerdinger Gemeinderat jüngst beschäftigt: Es ging es um die Satzungen für Stell- und Spielplätze im Gemeindegebiet.
Neues Gesetz in Bayern zwingt Gemeinde Lamerdingen zum Handeln
Gemäß dem Ersten Modernisierungsgesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, das zum Bürokratieabbau im Freistaat dienen soll, „wird die gesetzliche Pflicht, Kfz-Stellplätze nachzuweisen, grundsätzlich zum 1. Oktober 2025 abgeschafft“, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Selbiges gilt dann auch für Spielplätze. Die kommunale Stellplatzpflicht könne nur durch eine eigene Satzung erhalten werden, schilderte Bürgermeister Manuel Fischer bei dem Treffen.

„Stellplatzpflicht sollte unbedingt beibehalten werden.“
Robert Sing, Gemeinderat Lamerdingen
„Wir sind im ländlichen Bereich, da sind Stellplätze unbedingt notwendig“, sagte der Zweite Bürgermeister Winfried Kastl. Er plädierte für eine Regelung in Lamerdingen, die auch künftig Grundstücksbesitzer dazu verpflichtet, Stellplätze auf eigenem Grund nachzuweisen. Andernfalls würden die Straßen noch mehr zugeparkt als ohnehin schon, so Kastl. Auch Gemeinderat Robert Sing sagte, die Stellplatzpflicht „sollte unbedingt beibehalten werden“.
Lamerdingen will Stellplatz- und Spielplatzpflicht erhalten
Einstimmig beschlossen die Räte in Lamerdingen daher, dass ab kommenden Oktober eine neue kommunale Stellplatzpflicht in Lamerdingen und seinen Ortsteilen gelten soll, um ein Zuparken der Fahrbahnen durch Autos zu verhindern. Einen entsprechenden Satzungsentwurf soll die Verwaltung ausarbeiten. Selbiges beschloss das Gremium für die Spielplatzsatzung der Gemeinde.
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