In der April-Sitzung dieses Jahres hatte sich der Wiedergeltinger Gemeinderat bereits mit einem möglichen Halteverbot entlang der Amberger Straße befasst. Nahezu einvernehmlich war das Gremium mit dem Vorschlag des Bürgermeisters aus der Sitzung gegangen, dies unter Berücksichtigung einer zeitlichen Freigabe durch die Verwaltung prüfen zu lassen.
Nun sollte sich der Sachverhalt auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung Anfang Juni wiederfinden. Dazu eingeladen hatte Bürgermeister Norbert Führer die Leiterin des Ordnungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim, Daniela Groß.
Mit Hauptkommissar Jürgen Stechele von der Polizei Bad Wörishofen, Bürgermeister Führer und Bauhofmitarbeiter Max Kienle hatte Groß Mitte Mai den Bereich der Amberger Straße inspiziert, der immer öfter durch dauerparkende Fahrzeuge beeinträchtigt wird – von Beginn der Kreisstraße bis zur Einmündung in die Buchloer Straße und Kirchenstraße.
Kommt in Wiedergeltingen ein Halteverbot?
Die Hoffnung auf ein mögliches Halteverbot aufgrund der dargebotenen Situation wollte Daniela Groß vorerst nicht bekräftigen. „Ich verstehe das Anliegen des Bürgermeisters, hier ein Halteverbot schaffen zu wollen“, sagte sie, „wir brauchen jedoch triftige Gründe für ein Verbot.“
Bisher sei an dieser Stelle noch nichts passiert, „Gefahr allein durch Dauerparker ist nicht sinnig.“ Noch eindeutiger hätte sich Hauptkommissar Jürgen Stechele positioniert. „Gar nichts unternehmen“, wäre seine Antwort gewesen, berichtete Daniela Groß rückblickend.
Gründe für ein Halteverbot sehe er als gegeben, sagte Norbert Führer. „Insbesondere landwirtschaftliche Fahrzeuge und auch der Winterdienst werden durch dort parkende Fahrzeuge behindert.“ Darüber hatte Führer bereits ausführlich im Rahmen der April-Sitzung berichtet.
Tatsächlich hatte die Ordnungsamtsleiterin nun auch einen Vorschlag der Verwaltung dabei. So könnte ein einseitiges, absolutes Halteverbot von der Kreuzung bis zur Einmündung Buchloer Straße Abhilfe schaffen.
Die östliche Seite der Amberger Straße würde dann nur über einen Teilbereich reglementiert werden. „Dort steht ein großes Mehrfamilienhaus, Besucher müssten ja auch parken können“, sagte sie. Zudem würden parkende Fahrzeuge dort tempodrosselnd wirken.
Dass sich das absolute Halteverbot auf den Dorfladenbetrieb auswirken könnte, brachte Dorothee Dirnbacher (Bürgerliste) vor. Zudem würden hier morgens Eltern parken, um ihre Kinder in die Kita zu bringen. Unterstützung bekam sie dabei von Alois Karl (CSU), der sich dazu noch falsch verstanden fühlte. „Wir wollten ein Parkverbot, kein Halteverbot“, sagte er. Das wäre in seinen Augen das Ende des Dorfladens.
„Wir wollen die Dauerparker loswerden, mehr nicht!“
Zudem befürchte er Kritik aus den Reihen der Eltern, dürfe dort nicht mehr geparkt werden. „Wir wollen die Dauerparker loswerden, mehr nicht!“ Eine zeitlich eingeschränkte Parkdauer, etwa bis zu drei Stunden, wäre für ihn zielführender. „Damit würden wir die Wildparker erwischen.“
Johann Menhofer (FWG) zeigte sich dagegen überzeugt vom Vorschlag der Ordnungsamtsleiterin. „Das Konzept ist schlüssig, und durch die Einschränkung östlich kann trotzdem geparkt und im Dorfladen eingekauft werden.“
Während Jürgen Aurhammer (CSU) plädierte, gar nichts zu unternehmen, brachte Bürgermeister Führer einen Kompromiss in die Diskussion. „Östlich ein Halteverbot, westlich ein Parkverbot“, schlug er vor.
Wie lange darf man an der Amberger Straße jetzt parken?
Maximilian Kienle (Bürgerverein) wollte dann eine zeitliche Begrenzung von 30 Minuten festgeschrieben wissen. „Das macht aber nur Sinn, wenn das auch überwacht wird“, antwortete Daniela Groß darauf.
Die Ordnungsamtsleiterin bekräftigte noch einmal ihren Vorschlag, ein absolutes Halteverbot einzurichten. „Schon wegen den passierenden Lastzügen, die sonst in den Gegenverkehr müssten“.
Den anschließend durch Norbert Führer skizzierten Beschluss wollten sich schließlich die Mehrheit der Ratsmitglieder anschließen. Mit 7:3 Stimmen einigte sich das Gremium darauf, auf der ostwärtigen Seite der Amberger Straße ein absolutes Halteverbot einzurichten. Die gegenüberliegende Seite erhält eine Parkverbotsbeschränkung. 30 Minuten darf dann in dieser Zone geparkt werden.
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