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Buchloe
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Im August übernahm die Stadt Buchloe den Friedhof in Lindenberg. Jetzt gilt dort eine neue Satzung.

Bestattungswesen in Buchloe

Neue Satzung für den Friedhof in Lindenberg

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    Im August übernahm die Stadt Buchloe den Friedhof in Lindenberg.
    Im August übernahm die Stadt Buchloe den Friedhof in Lindenberg. Foto: Karin Hehl

    Der Buchloer Stadtrat hat eine neue Friedhofssatzung erlassen. Hintergrund ist die Übernahme des kleinen Gottesackers im Stadtteil Lindenberg.

    Stadt Buchloe übernimmt Lindenberger Friedhof

    Wie Markus Salger, Leiter der Verwaltungsgemeinschaft, in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte, ist die Stadt seit August Träger des Lindenberger Friedhofs. Bislang war die Pfarrkirchenstiftung von St. Georg und Wendelin für den Lindenberger Friedhof zuständig. Die örtliche Kirchenverwaltung kümmerte sich ehrenamtlich darum.

    „Die Übergabe verlief äußerst harmonisch“, betonte Bürgermeister Robert Pöschl. Der alte Teil des Gottesackers auf der Südseite der Kirche bleibt weiter im Eigentum der Kirche, der neue Teil im Norden geht an die Stadt Buchloe über.

    Übergangsfrist für Ruhezeiten

    Für die Ruhezeiten werde es eine Übergangsfrist geben, machte Salger deutlich. Außerdem werde eine neue Gebührensatzung erlassen. Diese wird sich wie auch die nun erlassene Friedhofssatzung an der bestehenden für Buchloe orientieren.

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