Die nasse Witterung hat Auswirkungen auf die Straßenbauarbeiten des Landkreises bei Jengen. Wegen der andauernden starken Niederschläge verlängert sich die Vollsperrung der Straßen OAL 15 und OAL 17 wegen der Herstellung des neuen Kreisverkehrs bis voraussichtlich Freitag, 22. August. Ursprünglich sollte die Sperrung am 14. August enden.
Bau am Kreisverkehr in Jengen verzögert sich
Zusätzlich zum neuen Kreisverkehr wird der Landkreis an der OAL 15 Deckenbauarbeiten durchführen. Die Vollsperrung der OAL 15 wird daher tageweise vom neuen Kreisverkehr aus in Richtung Norden bis zum Kreisverkehr an der B12-Anschlussstelle erweitert. Dies gilt für Donnerstag, 31. Juli, sowie von Donnerstag, 7. August, bis voraussichtlich Freitagmorgen, 8. August. Die anliegenden Gewerbebetriebe und der Rewe-Verbrauchermarkt bleiben währenddessen über die Alleestraße und den Marktanger erreichbar.
Lückenschluss des Geh- und Radwegs entlang der OAL 15 bei Jengen
Parallel haben die Bauarbeiten zum Lückenschluss des Geh- und Radwegs zwischen Weinhausen und Jengen beziehungsweise Koneberg entlang der OAL 15 mit Neubau einer Querungshilfe im Auftrag der Gemeinde Jengen und dem Landkreis Ostallgäu begonnen. Dafür wird die Vollsperrung ab Donnerstag, 31. Juli, vom neuen Kreisverkehr weiter nach Süden (Richtung Ketterschwang) bis zum Abzweig nach Koneberg verlängert.
Damit ist auch die Verbindung von Koneberg nach Weinhausen gesperrt. Der Abschnitt vom neuen Kreisverkehr bis zum Abzweig Koneberg ist, abhängig von der Witterung, bis Ende September gesperrt. Die Umleitung für den überörtlichen Verkehr zwischen Ketterschwang und Jengen über Gutenberg, Unterostendorf und Eurishofen bleibt bis dahin bestehen.
Bauarbeiten in Jengen kosten knapp 400.000 Euro
Die Gesamtkosten zum Neubau der Geh- und Radwege entlang der Kreisstraße OAL 15 belaufen sich auf rund 396.000 Euro. Diese werden voraussichtlich in einer Höhe von rund 277.000 Euro aus Mitteln des Staatshaushalts gefördert. Landkreis Ostallgäu und die Gemeinde Jengen bitten um Verständnis für Behinderungen während der Bauphase. Witterungsbedingte Anpassungen der Sperrzeit seien nicht ausgeschlossen. (pm)
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