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Allgäuer Polizei erwischt nachts mehrere Wildcamper am Forggensee

Mitten im Schutzgebiet

Allgäuer Polizei erwischt mehrere Wildcamper am Forggensee

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    Trotz Verbots haben am Forggensee im Allgäu wieder Wildcamper im Landschaftsschutzgebiet übernachtet.
    Trotz Verbots haben am Forggensee im Allgäu wieder Wildcamper im Landschaftsschutzgebiet übernachtet. Foto: Imago, Manuel Geisser (Symbolbild)

    Wieder einmal hat die Polizei mehrere Wildcamper am Forggensee im Ostallgäu entdeckt. Die Kontrollen der Polizei Füssen im Landschaftsschutzgebiet bei Schwangau fanden in der Nacht auf Dienstag (15.7.2025) statt.

    Trotz klarer Beschilderung hätten am Ufer des Forggensees mehrere Menschen verbotenerweise campiert, teilen die Beamten mit.

    Die Polizistinnen und Polizisten stellten gleich vier Fahrzeuge fest, die in dem Landschaftsschutzgebiet parkten und dort übernachteten. Gegen die Beteiligten wurden „empfindliche Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Naturschutzgesetz“ verhängt, heißt es.

    Allgäuer Polizei setzt Kontrollen fort: Wildcamping-Bußgelder bis zu 2500 Euro möglich

    Das Wildcampen in Landschaftsschutzgebieten in Bayern ist nicht erlaubt – auch nicht für eine Nacht. Dennoch ignorieren rund um die bekannten Ausflugsziele im Allgäu immer wieder Menschen die geltenden Vorschriften und rücken mit Zelten, Autos oder Campern an.

    Laut Polizei Füssen handelt es sich bei den festgestellten Verstößen schon länger nicht mehr um Einzelfälle. Besonders in den Sommermonaten finden deshalb auch heuer regelmäßige Schwerpunktkontrollen an bekannten Seen im Ostallgäu statt – darunter auch am Forggensee, Alatsee, Schwansee und Weißensee.

    Die Füssener Polizei hat schon wieder Wildcamper erwischt, die in Landschaftsschutzgebieten übernachteten.
    Die Füssener Polizei hat schon wieder Wildcamper erwischt, die in Landschaftsschutzgebieten übernachteten. Foto: Rene Buchka (Symbolbild)

    Viele wüssten nicht, dass zwar das Betreten der Natur grundsätzlich erlaubt ist, das Abstellen von Fahrzeugen oder Zelten in Schutzgebieten aber streng untersagt ist.

    Verstöße gegen das Bayerische Naturschutzgesetz können mit teils heftigen Geldbußen von bis zu 2500 Euro geahndet werden. Was beim Übernachten unter freiem Himmel im Allgäu erlaubt ist, das erfahren Sie in unserer Übersicht hier.

    Seen und Berge im Allgäu: Probleme durch Wildcamping in der Region

    In den vergangenen Jahren haben sich Beschwerden über Wildcamper im ganzen Allgäu gehäuft - vor allem rund um Seen und in den Bergen. Neben Umweltproblemen wie der Störung von Wildtieren oder zurückgelassenem Müll berichten Anwohner und Landwirte regelmäßig von blockierten Zufahrten, Flurschäden und verbotenen Lagerfeuern.

    Die Behörden appellieren an Einheimische und Touristen, sich vorab über erlaubte Stellplätze und regionale Regelungen zu informieren.

    In der kalten Jahreszeit fahren die Seebewohner ins Allgäu, weil es dort mehr Sonnenstunden und mehr Schnee gibt. Dieser Trend erfährt im Frühjahr eine eindeutige Wende: Ab April und im Mai pilgern aus weiter Region die Menschen an den Bodensee, um die herrliche Obstblüte zu bewundern. Im Bild sind duftende Apflblüten zu sehen, in Streitelsfingen oberhalb von Lindau.
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