Die Diskussion um eine geplante Verfügung zum Abschuss von Bibern im Oberallgäu geht in eine neue Runde: Nach seiner Niederlage vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren hat das Landratsamt die wortgleiche Allgemeinverfügung ein weiteres Mal auf den Weg gebracht. Diesmal sollen die vom Gericht bemängelten Formfehler vermieden werden. Der Bund Naturschutz (BUND) gibt sich erneut kämpferisch.
Die Allgemeinverfügung (AV) würde es bestellten Personen erlauben, Biber zwischen 1. September und 15. März zu töten: außerhalb von Schutzgebieten im Umkreis von 30 Metern entlang von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen und Bahnstrecken sowie im Bereich bestimmter Fischteichanlagen. Diese AV hatte der Landkreis im September erlassen, wogegen der BUND klagte. Gegen den Sofortvollzug ging der BUND per Eilantrag vor. Erfolgreich: Das Gericht bemängelte Formfehler, weil Naturschutzverbände nicht angehört wurden.
Das will das Landratsamt nun besser machen. Neben den Formfehlern sehen die Naturschützer aber auch inhaltliche Mängel, vor allem seien keine milderen Alternativen zum Abschuss geprüft worden. „Eigentlich haben wir schon erläutert, was rechtlich problematisch ist - schade, dass das Landratsamt nicht in sich gegangen ist“, sagt BUND-Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin bei einer Pressekonferenz am Montag in Kempten.
Dr. Christine Margraf, stellvertretende BUND-Landesbeauftragte, kritisiert die AV als unnötig: Sie untergrabe ein funktionierendes bayerisches Bibermanagement, das in Einzelfällen bereits jetzt die Tötung von Tieren erlaube - wie es im Oberallgäu zuletzt etwa dreimal jährlich geschehen sei. Die AV dagegen ermöglicht laut Weiser-Saulin in der Theorie den Abschuss eines jeden Bibers im Landkreis. Die Oberallgäuer BUND-Geschäftsstellenleiterin Christina Mader sieht in dem erneuten Vorstoß „Wahlkampfgetöse“ der Landrätin Indra Baier-Müller, die in der anstehenden Bundestagswahl für die Freien Wähler antritt.
Baier-Müller erklärt auf Anfrage der Redaktion, die AV diene dem Zweck, künftig bei akuter Gefahr schnell und effektiv handeln zu können. „Die hohe Biberpopulation im Landkreis führt zunehmend zu ernsten Konflikten, insbesondere im Zusammenhang mit wichtigen Infrastruktureinrichtungen.“ Ziel sei ausdrücklich nicht die Reduktion der Biberpopulation insgesamt. Die AV sei notwendig, „um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten“. Sollten Stellungnahmen „überzeugende Argumente“ enthalten, würden diese in die AV einfließen.
Biber-Abschuss im Oberallgäu: Landratsamt bringt Allgemeinverfügung erneut auf den Weg - BUND kritisiert die Pläne
Sollte die nun erneut auf den Weg gebrachte AV umgesetzt werden, zeigt sich der BUND vorbereitet: Die Klagebegründung aus dem ersten Verfahren liegt bereit.
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