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Pflege 2023: So viel Geld dürfen Sie im Pflegeheim besitzen

Pflege in einem Heim kostet hohe Beträge. Wie viel Schonvermögen Rentnern bleibt - und wie sich der Eigenanteil zusammensetzt.

Pflege in einem Heim kostet hohe Beträge. Wie viel Schonvermögen Rentnern bleibt - und wie sich der Eigenanteil zusammensetzt.

Bild: Oliver Berg, dpa

Pflege in einem Heim kostet hohe Beträge. Wie viel Schonvermögen Rentnern bleibt - und wie sich der Eigenanteil zusammensetzt.

Bild: Oliver Berg, dpa

Weil das Leben im Pflegeheim teuer ist, müssen Rentner einen gewissen Eigenanteil zahlen. Doch wie viel vom Geld bleibt eigentlich unberührt, wenn man in ein Pflegeheim zieht?
02.05.2023 | Stand: 16:37 Uhr

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts sind etwa fünf Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Davon leben etwa 800.000 in Pflegeheimen. Günstig ist ein Platz dort laut statista.de nicht: Zwischen 1588 Euro (Sachsen-Anhalt) und 2542 Euro (Nordrhein-Westfalen) kostete ein Heimplatz im Durchschnitt in Deutschland im Jahr 2022 jeden Monat.

Wie viel man davon als Eigenanteil selbst tragen muss, und wie hoch das sogenannte Schonvermögen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übrigens: Im Jahr 2023 hat sich im Bereich Pflege in Deutschland einiges geändert. Unter anderem wurde der Mindestlohn für Pflegekräfte erhöht.

Wie hoch ist das Schonvermögen 2023 im Pflegeheim?

Ziehen Rentner ins Heim, machen sie sich häufig Sorgen um ihr Vermögen. Denn in Deutschland gibt es zwar Zahlungen von der Pflegekasse, diese sind aber nur dafür gedacht, die pflegerischen Tätigkeiten und Betreuung, die im Heim stattfinden, zu finanzieren. Die weiterhin anstehenden monatlichen Heimkosten müssen dann zunächst über Rente und Einkünfte gedeckt werden. Reicht dies nicht aus, werden auch Ersparnisse, Aktien, Grundbesitz, bestimmte Versicherungen und Vermögenswerte wie beispielsweise Immobilien zur Zahlung des Heimbetrags herangezogen.

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Pflege im Pflegeheim: Wie hoch ist der Eigenanteil?

Von den Vermögenswerten muss allerdings ein Betrag abgezogen werden - das sogenannte Schonvermögen beziehungsweise der Freibetrag. Dieser liegt derzeit laut Bundesgesundheitsministerium bei 5000 Euro Barvermögen pro Person. Auch der Ehepartner kann diese 5000 Euro Schonvermögen behalten. Zusammen kommen dann beide auf 10.000 Euro. Auch eine Immobilie kann zum Schonvermögen zählen. Allerdings nur, wenn sie vom Pflegebedürftigen, dem Ehepartner oder Lebenspartner alleine oder mit Angehörigen bewohnt wird.

Unberührt bleibt auch ein Barbetrag, früher "Taschengeld" genannt, um die persönlichen Bedürfnisse des Heimbewohners zur erfüllen. Dazu können Kosten für einen Friseurbesuch, Körperpflegeprodukte oder Zuzahlungen für Medikamente zählen. Der Betrag umfasst laut Pflegeschutzbund BIVA mindestens 27 Prozent der Regelbedarfstufe 1. Seit Januar 2023 beträgt der Barbetrag 135,54 Euro. Der Taschengeld-Betrag gilt allerdings nur für Rentner, bei denen weder Rente noch Vermögenswerte ausreichen, um die Heimgebühren zu stemmen und die deshalb auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Eigenanteil Pflegeheim - So viel Geld müssen Rentner beisteuern

Haben Gutachter des Medizinischen Dienstes bestätigt, dass man pflegebedürftig ist, wird gleichzeitig ein Pflegegrad (zwischen 1-5) festgelegt. Der Pflegegrad beschreibt, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch im Alltag benötigt. Menschen mit Pflegegrad erhalten monatliche Zahlungen der Pflegekasse, um Pflege und Betreuung durch das Heim zu finanzieren.

Laut der Verbraucherzentrale Deutschland sind die Zahlungen der Pflegekasse wie folgt gestaffelt:

  • Pflegegrad 2 = 770 Euro
  • Pflegegrad 3 = 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4 = 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5 = 2.005 Euro

Wir haben im Einzelnen noch einmal aufgeschlüsselt, was die einzelnen Pflegegrade im Detail bedeuten.

Wer sich mit Pflegegrad 1 für eine Pflege im Heim entscheidet, bekommt laut Verbraucherzentrale einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro. Ab Pflegegrad 2 erhalten Heimbewohner bei vollstationärer Pflege zudem einen Leistungszuschlag. Dieser richtet sich danach, wie lange der Pflegebedürftige schon vollstationäre Pflege in Anspruch nimmt. Sie können bei 5 Prozent (bis zu 12 Monate Pflegeheim-Aufenthalt), 25 Prozent (mehr als 12 Monate), 45 Prozent (mehr als 24 Monate) und 70 Prozent, (mehr als 36 Monate) des Eigenanteils an den Pflegekosten betragen.

Doch wie hoch ist der Eigenanteil, den man bei einer Unterbringung im Heim zahlen muss? Der NDR hat die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen anhand des Bundesdurchschnitts ausgerechnet und einmal aufgelistet. Demnach können folgende Kosten auf Heimbewohner zukommen:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Der Anteil an den Pflegekosten in Pflegeheimen, der über die Leistungsbeiträge der Pflegekasse hinausgeht. Er gilt für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5, die in der gleichen Einrichtung leben, in gleicher Höhe und betrug 2022 durchschnittlich 1.139 Euro.
  • Unterkunft und Essen: Im Schnitt lagen diese Kosten bei 857 Euro.
  • Investitionskosten: Darunter fallen Ausgaben zu Erhalt und Modernisierung von Gebäuden. Dieser Posten schlug sich im Durchschnitt mit 472 Euro zu Buche.

Die Eigenbeteiligung summiert sich in diesem Beispiel auf 2.468 Euro durchschnittlich im Monat. Durch den bereits erwähnten Zuschuss der Pflegekassen, könnte sich dieser Betrag um 5 bis 70 Prozent verringern lassen.

Einige Menschen entscheiden sich bewusst gegen ein Pflegeheim und pflegen ihre Angehörigen zu Hause. Dafür können pflegende Angehörige vom Pflegebedürftigen Geld erhalten.