Wer die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt, dem stehen verschiedene Leistungen zu.
Bild: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)
Wer die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt, dem stehen verschiedene Leistungen zu.
Bild: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)
Rund fünf Millionen Menschen nehmen laut dem Bundesgesundheitsministerium jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Dabei entscheidet der Pflegegrad , welche Leistungen einem Betroffenen genau zustehen - und, welche Voraussetzungen er erfüllen muss. Hier gibt es alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 3 im Überblick.
Hier lesen Sie außerdem eine Übersicht über alle Pflegegrade von 1 bis 5.
Damit ein Mensch in den Pflegegrad 3 eingestuft wird, muss er laut dem Bundesgesundheitsministerium als erstes einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse stellen. Das kann auch telefonisch erfolgen. Anschließend begutachtet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD) oder bei privat versicherten die Pflegeversicherung Medicproof, inwieweit der Antragsteller noch selbstständig ist.
Dabei wird ein Punktesystem eingesetzt. Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Leistungen erhält, wer vom Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte zugeschrieben bekommt. Die Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen in der Regel innerhalb von 25 Tagen bearbeitet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt: Wer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen will, muss dem Bundesgesundheitsministerium zufolge in den vergangenen zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Ist diese Voraussetzung für den Pflegegrad 3 erfüllt, begutachtet der Gutachter die Antragsteller in folgenden sechs Lebensbereichen:
Für jedes Kriterium ermittelt der Gutachter den Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen. Zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erhält eine Person Pflegegrad 3. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Person einen Bescheid mit der Anerkennung des Pflegegrads 3.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Co.: Wer in den Pflegegrad 3 eingestuft wird, bekommt laut dem Ratgeber pflege.de je nach Situation verschiedene Geld- und Sachleistungen. Ein Überblick über alle Leistungen bei Pflegegrad 3:
Neben den finanziellen Leistungen steht Menschen mit Pflegegrad 3 auch ein ständiger Beratungsdienst zu. Dort können sie und ihre Angehörigen zum Beispiel Themen wie eine bessere Pflegeversorgung oder ein altersgerechter Wohnungsumbau ansprechen. Die Kosten für Beratungsbesuche von Menschen mit Pflegegrad 3 bezahlt laut pflege.de die Pflegekasse.
Übrigens: Weil das Leben im Pflegeheim teuer ist, müssen Betroffene dort einen gewissen Eigenanteil zahlen.