Startseite
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Reisen trotz Pflege: Wie können Pflegebedürftige Urlaub machen?

Pflege

Reisen trotz Pflege: Wie können Pflegebedürftige Urlaub machen?

    • |
    • |
    Auch Pflegebedürftige, die vielleicht im Rollstuhl sitzen, können sich noch auf Reisen begeben. Allerdings sollten die Rahmenbedingungen stimmen.
    Auch Pflegebedürftige, die vielleicht im Rollstuhl sitzen, können sich noch auf Reisen begeben. Allerdings sollten die Rahmenbedingungen stimmen. Foto: jacksenn.com, Bildarchiv Südliche Weinstrasse e. V/AG Leichter Reisen, dpa (Symbolbild)

    Urlaub ist bekanntlich die schönste Zeit im Jahr. Das gilt für junge und alte Menschen genauso wie für gesunde und kranke. Doch insbesondere pflegebedürftige Menschen gehen eher selten auf Reisen - egal ob mit oder ohne ihre pflegenden Angehörigen.

    Möglich ist das aber trotzdem, denn die Reisebranche hat sich mit Pflegehotels oder Pauschalreisen für Pflegebedürftige auf diese Gruppe eingestellt, sodass die nötige Pflege auch im Urlaub gewährleistet ist. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt zudem die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Alles, was Sie zum Reisen trotz Pflege wissen müssen, lesen Sie hier.

    Pflegehotel oder Pauschalreise: Welche Urlaubsangebote gibt es für Pflegebedürftige?

    Wer pflegebedürftig ist und auf Reisen gehen möchte, kann etwa einen Aufenthalt in einem Pflegehotel buchen und den Urlaub selbst organisieren. Wem der Aufwand für die Planung zu groß erscheint oder wer sich überfordert fühlt, kann sich laut dem Pflegeportal pflege.de auch an einen Reiseveranstalter oder einen Verein wenden und eine Pauschalreise oder organisierte Reise, die speziell auf pflegebedürftige Menschen abgestimmt ist, buchen.

    Was bietet ein Pflegehotel auf Reisen mit pflegebedürftigen Menschen?

    Ein Pflegehotel kann laut pflege.de ein klassisches Hotel sein, das sich auf Menschen mit Pflegebedarf spezialisiert hat. Aber auch Pflegeheime oder Reha-Kliniken, die einen Teil ihrer Zimmer an Urlauber und Reisende vergeben, laufen unter der Bezeichnung. Einheitliche Angebote haben Pflegehotels nicht, daher sollte vor der Reise geprüft werden, ob die Anforderungen an Pflege und Betreuung erfüllt werden können.

    In der Regel sind Pflegehotels barrierefrei und bieten laut mitpflegeleben.de verschiedene Pflegeleistungen und übernehmen die Pflege ganz oder teilweise, sodass auch die pflegenden Angehörigen den Urlaub genießen können. Zudem bieten Pflegehotels laut pflege.de zusätzliche Ausstattung wie Pflegebetten, Hol- und Bringdienste, Mobilitätshilfen und andere Hilfsmittel, breite Parkplätze und einen Hausnotruf an. Grundsätzlich ist das Angebot aber individuell.

    Auch die Pflege- und Betreuungsleistungen unterscheiden sich. Manche Pflegehotels arbeiten etwa mit einem ambulanten Pflegedienst zusammen oder haben einen hauseignen Pflegedienst. Neben Angeboten wie der Grundpflege sind auch Behandlungen, gesundheitliche Anwendungen, Pflegekräfte im Bereitschaftsdienst sowie betreute gemeinsame Aktivitäten nicht unüblich.

    Laut pflege.de gibt es unter den Pflegehotels auch Einrichtungen, die sich auf bestimmte pflegebedürftige Menschen und deren Bedürfnisse spezialisiert haben. So gibt es etwa Pflegehotels für Menschen mit Demenz, Parkinson und COPD.

    Reisen mit Pflegebedürftigen: Vereine und Reiseveranstalter unterstützen bei der Planung

    Die AOK etwa empfiehlt sich vor der Reise mit pflegebedürftigen Angehörigen, Freunden oder Bekannten beraten zu lassen. Die Krankenkasse verweist dafür auf den gemeinnützigen Verein Reisemaulwurf e.V., der Menschen mit Hilfe- oder Pflegebedarf und deren Angehörige dazu ermutigt, trotz möglicher Einschränkungen einen Urlaub zu planen. Dafür bietet der Verein eine kostenfreie und unverbindliche Beratung an - "Egal, wie viele Fragen Sie zu Urlaub und Pflege auf dem Herzen haben und in welchem Umfang Sie unseren Service benötigen", heißt es auf der Reisemaulwurf-Homepage.

    Neben Vereinen bieten aber auch Reiseveranstalter Beratungen zum Urlaub mit Pflegebedürftigen an und helfen bei der Planung beziehungsweise übernehmen diese bei der Buchung komplett.

    Checkliste für den Urlaub mit Pflegebedürftigen: Worauf sollte bei der Planung geachtet werden?

    Wer mit einer pflegebedürftigen Person verreist, sollte vor dem Urlaub auf einige Dinge achten. Pflege.de sowie mitpflegeleben.de haben dafür Checklisten erstellt. Darauf sollten Sie den beiden Pflegeportalen zufolge bei der Planung achten:

    • Zunächst muss der richtige Urlaubsort mit den passenden klimatischen Rahmenbedingungen gefunden werden.
    • Die An- und Abreise muss geplant sein. Bei Reisen mit dem Zug sollte vorab geprüft werden, ob alle Bahnhöfe barrierefrei sind. Bei der Deutschen Bahn können Reisende nach Angaben des Konzerns zum Beispiel Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen anfragen.
    • Die Reise zum Urlaubsziel sollte nicht zu lang und anstrengend für die oder den Plegebedürftige(n) sein.
    • Das Angebot der Pflege und Betreuung des Pflegehotels sollte den Bedarf decken. Um das zu überprüfen, sollte vorab mit dem Personal vor Ort gesprochen werden.
    • Auch im Urlaub werden unter Umständen Hilfmittel benötigt. Diese sollten vorhanden sein, eventuell auf leihweise.
    • Medikamente sollten im Vorhinein besorgt werden, wenn nicht sicher ist, ob eine Versorgung am Urlaubsort sichergestellt ist.
    • In der Nähe des Pflegehotels sollte es für Notfälle Ärzte und ein Krankenhaus geben.
    • Freizeitangebote und Ausflugsziele sollten sich für die pflegebedürftige Person eignen.

    Reisen mit Pflegebedürftigen: Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

    Der Urlaub mit einer pflegebedürftigen Person kann mitunter teurer werden als ein klassischer Urlaub. Einige Kosten können unter Umständen aber auf die Pflegekasse umgelegt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Laut pflege.de gibt es zwar kein Urlaubsgeld, aber wenn im Urlaub Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, kann es sein, dass die Pflegekasse diese zumindest teilweise übernimmt.

    Wer Urlaub im Ausland macht, muss auf die meisten Leistungen verzichten. Laut mitpflegeleben.de wird das Pflegegeld aber weiter ausgezahlt. Innerhalb der EU ist das sogar unbegrenzt der Fall. Außerhalb der EU wird das Pflegegeld der Seite zufolge nur für maximal sechs Wochen pro Jahr gezahlt.

    Wer innerhalb von Deutschland verreist, hat deutlich größere Chancen auf Leistungen der Pflegekasse. Laut pflege.de sind diese möglich:

    • Kurzzeitpflege: Wenn das Pflegehotel als Kurzzeitpflegeeinrichtung zugelassen ist, können auch die Kosten für die Unterbringung von der Pflegekasse übernommen werden.
    • Tages- oder Nachtpflege: Hat das Pflegehotel eine Zulassung als Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, kann diese Leistung in Anspruch genommen werden.
    • Verhinderungspflege: Für die Ersatzpflege ist keine besondere Zulassung nötig. Die Leistung kann nur für Pflege und Betreuung verwendet werden.
    • Entlastungsbetrag: Werden Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen, die in dem jeweiligen Urlaubsbundesland zugelassen sind, können sie über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
    • Pflegegeld: Pflegegeld wird auch während des Urlaubs gezahlt. Werden zeitgleich Leistungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld aber um die Hälfte gekürzt.
    • Pflegesachleistungen: Werden im Urlaub Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes in Anspruch genommen, können die Kosten über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden.
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden