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Vorstellungsgespräch in Gaststätte eskaliert - Bewerber schlägt auf Wirt ein

Polizei sucht Zeugen

Vorstellungsgespräch in Memminger Gaststätte eskaliert - Bewerber schlägt auf Wirt ein

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    Auf dem Bild ist ein typisches Vorstellungsgespräch zu sehen. In Memmingen ist ein Bewerber jedoch völlig ausgerastet.
    Auf dem Bild ist ein typisches Vorstellungsgespräch zu sehen. In Memmingen ist ein Bewerber jedoch völlig ausgerastet. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    In Memmingen ist ein Vorstellungsgespräch eskaliert: Wie die Polizei mitteilt, ging der Bewerber brutal auf den Wirt einer Gaststätte in der Weberstraße los.

    Der Bewerber erschien am Samstag gegen 22 Uhr zu einem Vorstellungsgespräch, das in seinem Verlauf immer hitziger werden sollte. Es kam zum Streit.

    Bewerber schlägt in Memmingen auf Wirt ein und flieht

    Der Täter schlug laut Polizei mehrfach auf den 43-jährigen Wirt ein und kratzte ihn am Oberkörper zu. Ein 23-jähriger Mitarbeiter, der eingreifen wollte, wurde ebenfalls leicht verletzt.

    Der Täter flüchtete im Anschluss mit seiner Begleitung. Der Mann muss sich nun wegen Körperverletzung verantworten. Die Polizei Memmingen bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, sich unter der Telefonnummer 08331/100-0 zu melden.

    Weitere Nachrichten aus Memmingen lesen Sie immer aktuell hier.

    Familienvater aus dem Allgäu geht brutal auf Gläubiger los

    In Kaufbeuren ist Anfang des Jahres zwar kein Streit zwischen Bewerber und Personalchef eskaliert - dafür aber zwischen Schuldner und Gläubiger.

    Der Angeklagte, ein Mann mit ostmitteleuropäischem Pass, wohnt mit seiner Familie im württembergischen Allgäu. Am 23. Januar vereinbarte er mit seinem Gläubiger ein Treffen. Er wollte einen weiteren Teil seiner Schuld begleichen. Von über 35.000 Euro hatte er bereits rund 14.000 Euro abbezahlt. Um die weitere Tilgung zu dokumentieren, sollte der Bekannte den Schuldschein mitbringen.

    Es kam aber anders. Statt mit Bargeld wartete der Schuldner mit einer etwa 30 Zentimeter langen Taschenlampe, mit der er nach Überzeugung der Anklage den Gläubiger schwer malträtierte.

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